Productivity & New Work FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zum Aussehen im Job

FAQ zum Arbeitsrecht: Fünf Mythen zum Aussehen im Job

Muss der Bart ab oder das Tattoo weg, wenn der Arbeitgeber das aufträgt?

Solche Vorgaben schränken die private Lebenssphäre noch stärker ein. Arbeitgeber*innen müssen daher beweisen, dass Kund*innen wegbleiben und sich dadurch für ihr Unternehmen ein ökonomischer Nachteil ergibt. Die Befürchtung, dass Kund*innen wegbleiben, reicht im Normalfall nicht, zumal heutzutage Kund*innen Tattoos und Bärte als gesellschaftlich „normales“ Aussehen akzeptieren.

Darf ich aufgrund von Übergewicht beim Vorstellungsgespräch abgelehnt werden?

Die Frage, die man hier stellen muss, ist: Wieso sollte ein übergewichtiger Bewerber seine Arbeitsleistung schlechter erfüllen als jemand anders? In vielen Fällen macht das keinen Sinn. Ausnahmen kann es nur geben, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Gewichts aus arbeitstechnischen oder medizinischen Erwägungen nicht die geforderte Tätigkeit ausüben kann, also beispielsweise nicht am OP-Tisch stehen kann. Ansonsten gibt es keinen Grund, jemanden abzuweisen. Bei einer Adipositas drohen dem Arbeitgeber im Falle einer unberechtigten Ablehnung sogar gegebenenfalls Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche. Das besagt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

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