Productivity & New Work FAQ zum Arbeitsrecht: Vier Mythen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

FAQ zum Arbeitsrecht: Vier Mythen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Der Antrag auf Elternzeit steht an. Was darf ich fordern – und was nicht?

Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben und muss sieben Wochen vorher schriftlich beantragt werden, womit auch der Zeitraum festgelegt wird. Laut Gesetz dürfen Väter und Mütter von Arbeitgeber*innen verlangen, dass sie insgesamt pro Kind bis zu drei Jahre freigestellt werden – also bis zu 36 Monaten. Diese Zeit kann aber in maximal drei einzelne Abschnitte aufgeteilt werden. Entscheidet man sich doch um, kann man die Elternzeit vorzeitigt beendet werden – wenn a) der Arbeitgeber zustimmt oder b) ein weiteres Kind unterwegs ist und der Mutterschutz wieder greift oder c) ein Härtefall eintritt, also beispielsweise die eigene wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre.

Muss mein Arbeitgeber mir freigeben, wenn mein Kind krank wird?

Ja, das Gesetz sieht zehn Tage im Jahr für sogenannte Betreuungsnotfälle vor. Wenn das Kind krank ist, braucht man eine Bescheinigung vom Kinderarzt und muss dem Arbeitgeber so schnell wie möglich Bescheid geben. Ob man für diese „freien“ Tage entlohnt wird, ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Zu diesen Notfällen gehören auch Todesfälle in der Familie oder wenn die Eltern krank werden. Wird für die Pflege ein längerer Zeitraum benötigt, können sich Arbeitnehmer*innen bis zu sechs Monate freistellen lassen. Wenn eine länger dauernde Reduzierung benötigt wird, können Arbeitnehmer*innen auch ihre Arbeitszeit reduzieren – beispielsweise auf 15 Stunden pro Woche. Das regelt das Familienpflegezeitgesetz. Welche Gesetze greifen, hängt aber auch immer davon ab, wann Arbeitnehmer*innen ihre Freistellung beantragen und wie groß der Betrieb ist, in dem sie arbeiten.

Wir haben zwar schon über Mythen zur Krankschreibung oder zum Aussehen im Job aufgeklärt, ihr habt aber immer noch offene Fragen zum Urlaubsanspruch oder ob man auch per WhatsApp kündigen darf? Nehmen wir gerne mit. Mail to: katz.juli@guj.de

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