Productivity & New Work FAQ zum Arbeitsrecht: Acht Mythen zur Kündigung

FAQ zum Arbeitsrecht: Acht Mythen zur Kündigung

Wann dürfen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern fristlos kündigen?

Wenn es unzumutbar für den Arbeitgeber ist, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen – also wenn er klaut, Kolleg*innen beleidigt oder ständig fehlt, obwohl er abgemahnt wurde. Die fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem die Arbeitgeber*innen von diesem Verhalten erfahren haben. Gründe für die fristlose Kündigung muss er nicht explizit angeben, außer wenn die Arbeitnehmer das verlangen – beispielsweise um (innerhalb einer Zeitspanne von drei Wochen) eine Kündigungsschutzklage zu erwirken.

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben, jetzt will ich den Job nicht mehr. Was passiert?

Das ist kompliziert. Im besten Fall steht im Arbeitsvertrag, dass eine Kündigung vor Dienstantritt möglich ist. Natürlich muss aber auch hierbei die angegebene Frist beachtet werden. Die schlechte Nachricht: Der Arbeitnehmer könnte Schadensersatzansprüche geltend machen. In vielen Fällen hilft ein offenes Gespräch der beiden Parteien, das zu einer Einigung führt.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, und das gilt für alle Arbeitnehmer, auch Praktikanten. Dabei können sie zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Zeugnis wählen. Das eine gibt wirklich nur Auskunft über die Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Im qualifizierten Arbeitszeugnis steht auch etwas über die Leistung und das Verhalten der Arbeitnehmer. Wenn die Arbeitnehmer mit dem Zeugnis unzufrieden sind, können sie eine Berichtigung einfordern. Denn das Zeugnis muss dem Grundsatz der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein.

Welche Kündigungsfrist muss mein Chef einhalten und welche ich?

Wenn nichts anderes im Arbeitsvertrag steht, sind es für Arbeitnehmer vier Wochen, also jeweils bis zum 15. oder zum Ende eines Monats. Arbeitgeber müssen sich an Kündigungsfristen halten, die höher liegen, je länger das Arbeitsverhältnis besteht. Nach zwei Jahren ist das beispielsweise ein ganzer Monat, nach 20 Jahren sind es sieben Monate. Während der Probezeit gilt beiderseits eine Frist von zwei Wochen.

Ob der Chef im Vorstellungsgespräch nach dem Kinderwunsch fragen darf, Übergewicht ein Kündigungsgrund sein kann oder man sich während einer Krankschreibung zwei Wochen nach Sardinien absetzen darf, haben wir schon herausgefunden. Ihr habt aber immer noch offene Fragen zum Arbeitsrecht? Nehmen wir gerne mit. Mail to: katz.juli@guj.de 

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