Ablage FAQ zum Arbeitsrecht: Sieben Mythen zum Thema Gehalt

FAQ zum Arbeitsrecht: Sieben Mythen zum Thema Gehalt

Und wenn die Firma am Monatsende zu viel überweist?

Erst einmal ist es das Problem der Firma. Allerdings sollten Arbeitnehmer*innen wissen, dass die Firma das Geld zurückfordern kann – und zwar unter Umständen noch nach Jahren, sofern keine kürzeren Ausschluss- oder Verfallsfristen gelten. Wenn jemandem im September 2016 zu viel überwiesen wurde, kann die Firma das längstens bis Ende des Jahres 2019 zurückfordern. Danach ist es verjährt.

Eine Rückforderung kann außerdem ausgeschlossen sein, wenn der Arbeitnehmer nur über ein geringes oder mittleres Einkommen verfügt und es sich um niedrige Beträge handelt. Dann wird in der Regel davon auszugehen sein, dass der Arbeitnehmer*innen das Geld rest- und ersatzlos verbraucht hat. Im öffentlichen Dienst gibt es Vorschriften, die auf 10 Prozent des Gehalts (höchstens aber 150 Euro) beziehungsweise 250 Euro abstellen, das kann als Orientierung herangezogen werden.

Der Kollege sagt, er bekomme mehr Gehalt, macht aber eindeutig schlechtere Arbeit. Grund genug, eine bessere Bezahlung einzufordern?

Solange kein Tarifvertrag zur Geltung kommt: Nein, denn dann gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das heißt, dass jeder sein Gehalt nur für sich verhandelt. Deswegen gibt es keinen Anspruch darauf, dasselbe Gehalt wie Kolleg*innen zu erhalten. Es gibt aber eine Ausnahme: Arbeitgeber*innen dürfen auch im außertariflichen Bereich nicht einzelne Personen ohne Sachgrund von allgemeinen Regeln ausnehmen. Wenn ein Arbeitgeber also zum Beispiel im Allgemeinen Weihnachtsgeld  zahlt, darf er nicht Einzelne ohne besonderen Grund davon ausschließen.

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