Ablage FAQ zum Arbeitsrecht: Sieben Mythen zum Thema Gehalt

FAQ zum Arbeitsrecht: Sieben Mythen zum Thema Gehalt

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Verschwiegenheitsklausel und Urlaubsanspruchsberechnung: Das Arbeitsrecht in Deutschland sieht auf den ersten Blick viel komplizierter aus, als es eigentlich ist. Damit auch Normalsterbliche in Zukunft verstehen, was sie bei der Arbeit dürfen, können, müssen, sollen und was nicht, fragen wir Expert*innen, was hinter den gängigen Mythen steckt.

Unsere Fragen zum Gehalt hat Dorothee Schwedes beantwortet. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht erklärt, was man macht, wenn am Ende des Monats zu viel oder zu wenig Geld auf dem Konto landet.

Dürfen Arbeitgeber*innen das Gehalt vorenthalten, wenn sie finden, dass jemand schlechte Arbeit macht oder wenn es gerade nicht genügend Arbeit gibt?

Nein. Solange Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitskraft anbieten und die ihnen übertragenen Aufgaben so gut sie können erledigen, müssen sie auch bezahlt werden, wie es im Arbeitsvertrag festgehalten wurde. Und auch wenn der Arbeitgeber ihnen keine Aufgaben zuweist und sie deshalb einmal nur im Büro sitzen und Zeitung lesen, müssen sie bezahlt werden. Das nennt man Annahmeverzug des Arbeitgebers.

Was, wenn das Gehalt nicht rechtzeitig oder vollständig auf dem Konto ist?

Arbeitsleistung muss bezahlt werden. Passiert das nicht, können rechtliche Schritte wie ein Mahnverfahren oder eine Klage Abhilfe schaffen. Wichtig ist, dass in vielen Arbeitsverträgen sogenannte Ausschluss- oder Verfallsklauseln enthalten sind, wonach Ansprüche zum Beispiel nach drei Monaten verfallen, wenn sie nicht schriftlich geltend gemacht wurden. Das heißt: Innerhalb dieser drei Monate müssen Arbeitnehmer*innen sich melden, wenn sie zu wenig Gehalt  erhalten haben.

Wenn Arbeitgeber*innen mit mehreren Gehaltszahlungen nacheinander in Verzug sind, können Arbeitnehmer*innen sich außerdem unter Umständen auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen und ihre Arbeitsleistung verweigern oder sogar fristlos kündigen.

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