Leadership & Karriere Lügen am Arbeitsplatz: Welche Notlügen zur Kündigung führen können!

Lügen am Arbeitsplatz: Welche Notlügen zur Kündigung führen können!

45 % der Berufstätigen lügen gelegentlich im Job. Doch welche Konsequenzen drohen? Ein Überblick über erlaubte und unerlaubte Lügen am Arbeitsplatz und deren arbeitsrechtliche Folgen.

Wem ist nicht schon mal eine kleine oder größere Notlüge auf der Arbeit über die Lippen gekommen? Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov zeigt, dass etwa 45 Prozent der Berufstätigen schonmal am Arbeitsplatz gelogen haben. Doch was passiert, wenn aus der kleinen Flunkerei eine größere wird? Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen? Hier gibt es die Antworten.

Diese Lügen haben keine Folgen

Manche Fragen im Vorstellungsgespräch sind unzulässig. Ein Paradebeispiel: der Schwangerschaftsstatus einer Bewerberin. Solche Fragen sind diskriminierend und Arbeitgeber haben kein Recht, diese zu stellen. Bewerberinnen dürfen hier sogar lügen, ohne negative Folgen fürchten zu müssen. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Wenn die Stelle explizit als Schwangerschaftsvertretung ausgeschrieben ist. Auch private Fragen zu Familienstand, Partnerschaft oder der politischen Einstellung sind tabu.

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