Leadership & Karriere Diversität wird für deutsche Unternehmen zum Geschäftsrisiko

Diversität wird für deutsche Unternehmen zum Geschäftsrisiko

US-Botschaften versenden Schreiben an deutsche Firmen: Wer länger Diversität fördere, bekomme keine Staatsaufträge mehr aus den USA. Die US-Telekom-Tochter beugt sich bereits dem Druck.

Donald Trump hat im Wahlkampf jeder „woken“ Ideologie den Kampf angesagt – und lässt als Präsident neben amerikanischen Unternehmen nun auch europäische und deutsche Firmen unter Druck setzen, die Verträge mit US-Regierungsstellen unterhalten oder anstreben. Die Botschaft: Beendet die sogenannten DEI-Programme (Diversity, Equity, Inclusion) zum Thema „Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion“ – oder es gibt keine Aufträge aus den USA.

Dieser Redaktion liegt ein Schreiben vor, das von der US-Botschaft in der bulgarischen Hauptstadt Sofia unter anderem deutschen Firmen zuging. In dem Dokument heißt es: „Alle Vertragspartner des US-Außenministeriums müssen bescheinigen, dass sie keine Programme betreiben, die ‚Diversity, Equity und Inclusion‘ (DEI) fördern und dabei gegen geltende Antidiskriminierungsgesetze verstoßen. Sie müssen zustimmen, dass diese Bescheinigung für die Zahlungsentscheidung der Regierung maßgeblich ist und daher dem False Claims Act (FCA / Gesetz gegen Betrug gegenüber der Bundesregierung) unterliegt.“

Wenn Firmen also DEI-Programme fördern, ohne dies anzugeben, machen sie sich eines schwerwiegenden zivilrechtlichen Verstoßes gegen dieses Gesetz schuldig.

In inhaltlich identischer Form sind derartige Schreiben auch deutschen Unternehmen zugegangen, bestätigt auf Anfrage Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): „Nach unseren Informationen verschicken US-Botschaften in Europa entsprechende Briefe an direkte Geschäftspartner“. Bislang hätten „etwa zwei Dutzend in Deutschland ansässige Unternehmen solche Schreiben von der US-Botschaft in Berlin erhalten. Außerdem verschicken die US-Konsulate auch in Deutschland solche Aufforderungen an hiesige Betriebe.“ Dabei handele es sich offenkundig um direkte Vertragspartner amerikanischer Regierungsstellen, also nicht um Firmen, die mit Partnern in der freien Wirtschaft zusammenarbeiten.

Treier fügte hinzu, „Vielfalt und Weltoffenheit“ seien für die deutsche Wirtschaft wichtige Faktoren sowohl im Geschäftsleben als auch in der betrieblichen Praxis: „Die Integration von Menschen unterschiedlicher Herkunft, sexueller Orientierung oder Lebensalter spielt eine große Rolle bei der Weiterentwicklung von Unternehmen sowie bei der Bindung von Arbeitskräften. Das gilt beispielsweise auch für verstärkte Anstrengungen, Menschen mit Handicaps den Zugang ins Erwerbsleben zu erleichtern.“

Mit identischer Zielsetzung wie das Schreiben der US-Botschaft in Sofia heißt es in einem Rundschreiben der Haushaltsbehörde US Office of Management and Budget (OMB) und dem Wirtschaftsministerium (Department of Commerce) an offenkundig identische Adressaten wörtlich: „Bundesauftragnehmer und -partner müssen unabhängig von ihrer Gerichtsbarkeit oder Gesellschaftsform sicherstellen, dass ihre internen Personal- und Beschaffungsrichtlinien nicht gegen die Antidiskriminierungsgesetze der USA verstoßen, indem sie Rasse, Geschlecht oder Identitätskategorien über Leistungs- und Sicherheitsaspekte stellen.“

USA DEI Letter

Diese Anweisung betrifft unter anderem europäische Unternehmen, die in Bereichen wie Verteidigung, Cybersecurity, Energie, Transport oder Forschung mit amerikanischen Behörden zusammenarbeiten. Die Trump-Administration sieht in DEI-Initiativen einen ideologischen Aktivismus, der die Leistungsfähigkeit von Organisationen beeinträchtige, Einstellungsentscheidungen politisiere und gegen Prinzipien „leistungsbasierter Auswahl“ verstoße. Unternehmen, die weiterhin auf DEI-Maßnahmen setzen – etwa durch Quoten, spezielle Förderprogramme für Minderheiten oder verpflichtende Trainings zu „unbewussten Vorurteilen“ – können künftig von Ausschreibungen ausgeschlossen werden oder müssen mit Vertragsstrafen rechnen. Das kann sie immer dann treffen, wenn bei ihnen Stellen vergeben werden nach Quoten etwa zu Geschlecht, Ethnie, Religion oder sexueller Orientierung. Nur noch Leistungskriterien dürfen den Ausschlag geben.

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