AnlagePunk · § 75 Abs. 3 SGB VI

Bis zu 400 € mehr im Monat: So sichern Sie sich die neue EM-Rente

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Nach 20 Jahren Erwerbsminderung winken bis zu 180 Euro mehr Rente monatlich. Ein kaum bekannter Paragraf macht’s möglich. Wer profitiert, wie der Antrag funktioniert und warum jetzt Handeln wichtig ist.

Ein verborgener Paragraf im Sozialgesetzbuch könnte für tausende Erwerbsminderungsrentner ein finanzielles Upgrade bedeuten. Wer seit 20 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht und in dieser Zeit weiter Beiträge gezahlt hat, kann einen Anspruch auf Neuberechnung geltend machen. Das Ergebnis: Bis zu 180 Euro mehr Rente monatlich plus Nachzahlungen für vergangene Zeiträume. Der entscheidende Hebel ist § 75 Absatz 3 SGB VI – eine Regelung, die selbst vielen Rentenberatern kaum bekannt ist.

Verstecktes Potenzial für Langzeit-EM-Rentner

Die Regelung zielt auf Personen, die nach Eintritt ihrer Erwerbsminderung mindestens 240 Monate (20 Jahre) Beitragszeiten angesammelt haben. Laut „rentenbescheid24.de“ sind davon besonders Menschen betroffen, die trotz Erwerbsminderung weiterhin versicherungspflichtig geblieben sind.

Dies kann durch Teilzeitarbeit, Minijobs, Werkstattbeschäftigung oder durch Beitragszahlungen Dritter geschehen – etwa wenn nach einem Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung Rentenbeiträge nachzahlt. Die Neuberechnung führt in vielen Fällen zu mehr Entgeltpunkten und damit zu einer höheren Monatsrente, erklärt „rentenbescheid24.de“. Der Grund: Bei der ursprünglichen Rentenberechnung wurden nur die bis dahin erworbenen Ansprüche berücksichtigt. Durch die zusätzlichen Beitragszeiten erhöht sich die Berechnungsgrundlage.

Wer profitiert am stärksten?

Die Nachberechnung kommt besonders vier Gruppen zugute:

  1. Menschen mit Behinderung in Werkstätten, die Pflichtbeiträge zahlen
  2. Teilweise Erwerbsgeminderte mit Teilzeitjobs 3
  3. Personen mit rentenversicherungspflichtigen Minijobs
  4. Langzeitbezieher von Sozialleistungen mit Anrechnungszeiten

Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht das Potenzial: Ein Mann erhält seit 2002 eine Erwerbsminderungsrente nach einem ärztlichen Behandlungsfehler. Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlte für ihn Beiträge nach, sodass er im April 2022 die erforderlichen 240 Beitragsmonate erreichte. Wie „rentenbescheid24.de“ berichtet, informierte die Rentenversicherung ihn, dass er Anspruch auf eine Neuberechnung hat – mit dem Ergebnis einer um 400 Euro höheren monatlichen Rente.

So funktioniert der Antrag

Die Neuberechnung erfolgt nicht automatisch. „Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) muss eine Erwerbsminderungsrente auf Antrag neu feststellen“, so „rentenbescheid24.de“. Der Prozess ist unkompliziert:

  1. Prüfung der eigenen Beitragszeiten nach Eintritt der Erwerbsminderung
  2. Formloser Antrag bei der DRV unter Bezug auf § 75 Abs. 3 SGB VI
  3. Kontrolle des neuen Rentenbescheids, idealerweise mit fachkundiger

Hilfe Besonders attraktiv: Eine rückwirkende Nachzahlung ist möglich. Laut „rentenbescheid24.de“ können Ansprüche bis zu vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Wer also die Voraussetzungen bereits länger erfüllt, sollte schnell handeln, um keine finanziellen Einbußen zu riskieren.

Auswirkungen auf die Altersrente

Eine häufige Sorge betrifft mögliche negative Auswirkungen auf die spätere Altersrente. Diese Befürchtung ist jedoch unbegründet. „Durch die zusätzlichen Beiträge entstehen mehr Entgeltpunkte, was die Altersrente erhöht“, erläutert „rentenbescheid24.de“.

Die Neufeststellung wirkt sich in der Regel positiv auf die Gesamtleistungsbewertung und die Zurechnungszeit aus. Experten von „buerger-geld.org“ empfehlen zusätzlich, eine Probeberechnung der künftigen Regelaltersrente bei der DRV anzufordern. So lässt sich transparent nachvollziehen, wie sich die neuen Entgeltpunkte auf die langfristige Rentenplanung auswirken.

Business Punk Check

Der § 75 Abs. 3 SGB VI ist ein Paradebeispiel für versteckte Potenziale im deutschen Sozialsystem – ein finanzielles Upgrade, das die wenigsten auf dem Schirm haben. Die Realität: Während Politiker gerne über Rentenreformen schwadronieren, liegen echte Verbesserungsmöglichkeiten oft im Kleingedruckten. Für Betroffene bedeutet das: Wer nicht selbst aktiv wird, verschenkt bares Geld. Die Rentenversicherung informiert kaum proaktiv über solche Ansprüche.

Die Crux dabei: Gerade Menschen mit Erwerbsminderung fehlt oft die Energie für bürokratische Kämpfe. Hier zeigt sich die soziale Schieflage des Systems – Ansprüche haben theoretisch alle, aber nur die informierten und durchsetzungsstarken Versicherten profitieren tatsächlich. Für Early Adopter heißt das: Jetzt Rentenbescheid checken, Ansprüche prüfen und konsequent durchsetzen.

Häufig gestellte Fragen

  • Wie erkenne ich, ob ich die 240 Beitragsmonate nach Eintritt der Erwerbsminderung erreicht habe?
    Die Rentenversicherung führt ein detailliertes Versicherungskonto. Fordern Sie eine aktuelle Renteninformation an und prüfen Sie, ob seit Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente 20 Jahre mit Beitragszeiten vorliegen. Alternativ können Sie einen Rentenberater oder Sozialverband mit der Prüfung beauftragen.
  • Was kann ich tun, wenn die Rentenversicherung meinen Antrag auf Neuberechnung ablehnt?
    Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und begründen Sie diesen mit Verweis auf § 75 Abs. 3 SGB VI. Schalten Sie bei komplexen Fällen einen spezialisierten Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht ein. Die Erfolgsaussichten sind bei korrekter Antragsstellung und erfüllten Voraussetzungen sehr gut.
  • Welche Auswirkungen hat die aktuelle Rentenpolitik auf künftige Erwerbsminderungsrenten?
    Die Rentenpolitik setzt verstärkt auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die langfristig das Rentenniveau beeinflussen. Für Erwerbsminderungsrentner bedeutet das: Eigeninitiative wird wichtiger. Prüfen Sie regelmäßig Ihren Rentenbescheid, nutzen Sie Beratungsangebote und dokumentieren Sie alle Beitragszeiten lückenlos. Politische Reformen zielen zwar auf Verbesserungen, aber individuelle Ansprüche müssen oft selbst durchgesetzt werden.
  • Wie wirkt sich die Neuberechnung auf meine Steuerpflicht aus?
    Die höhere Erwerbsminderungsrente kann steuerliche Konsequenzen haben. Der steuerfreie Anteil bleibt prozentual gleich, aber durch den höheren Gesamtbetrag kann mehr Steuerlast entstehen. Lassen Sie eine steuerliche Beratung durchführen und prüfen Sie, ob zusätzliche Freibeträge oder Absetzungsmöglichkeiten bestehen.

Quellen: „rentenbescheid24.de“, „buerger-geld.org“

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