work wise

Amazon Prime: BGH kippt Preiserhöhung – Kunden können Geld zurückfordern

Amazon Prime steht wegen der Art der Preiserhöhung in der Kritik.
Unsplash Amazon Prime steht wegen der Art der Preiserhöhung in der Kritik.
Erschienen
Lesezeit3 Min · 603 Wörter

Der BGH erklärt Amazons Prime-Preiserhöhung von 2022 für unwirksam. Millionen Altkunden können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern, Amazon setzt auf Einzelfälle statt Erstattung.

Amazon hatte im September 2022 die Jahresgebühr für Prime in Deutschland von 69 auf 89,90 Euro angehoben, monatlich von 7,99 auf 8,99 Euro, ohne die Bestandskunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Begründet hatte der Konzern den Schritt mit gestiegenen Kosten, wie die Deutsche Presse-Agentur demnach berichtet. Der Bundesgerichtshof hat diese Preiserhöhung nun rechtskräftig für unwirksam erklärt (Az.III ZR 205/25).

Damit bestätigen die Karlsruher Richter Urteile von Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf, erstritten von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Der Grund liegt nicht im Preis selbst, sondern in der Formulierung: Laut einer Pressemitteilung des BGH war den Klauseln „nicht hinreichend deutlich zu entnehmen“, welche Rechte Kundinnen und Kunden bei einer Preiserhöhung zustehen, wie heise berichtet.

Verwirrung als Rechtsproblem

Die AGB-Klausel ließ laut dem Urteil zwei Lesarten zu: Entweder konnte die Preiserhöhung einfach abgelehnt werden, ohne dass Amazon das höhere Entgelt verlangen durfte, oder die Erhöhung war nur durch Kündigung des gesamten Abos abwendbar. Amazon hatte die zweite, kundenfeindlichere Variante durchgesetzt. Nach Paragraph 307 Absatz 1 BGB sind intransparente Klauseln gegenüber Verbrauchern unwirksam, wenn sie Unklarheit über zentrale Rechte lassen.

Die Verbraucherzentrale NRW wertete das Urteil demnach als Schutz vor unkalkulierbaren Preissprüngen. Amazon hat die beanstandete Klausel inzwischen geändert, zeigte sich aber mit der gerichtlichen Bewertung nicht einverstanden. Ein Sprecher des Konzerns erklärte gegenüber heise, man sei mit den drei gleichlautenden Gerichtsentscheidungen nicht einverstanden.

Rückforderung bleibt Kundensache

Automatische Erstattungen gibt es nicht. Amazon kündigte laut heise an, den Beitrag vorübergehend für Mitglieder anzupassen, deren Abo vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert läuft; informiert werden sie vor dem nächsten Zahlungstermin. Bereits gezahlte Aufschläge müssen Betroffene individuell zurückfordern, wobei demnach die Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale NRW, Iwona Husemann, auf eine Verjährungsfrist von drei Jahren verweist.

Wer nicht einzeln klagen will, kann sich der laufenden Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm anschließen, zu der sich bereits rund 145.000 Menschen angemeldet haben. Das Klageregister des Bundesamts für Justiz bleibt bis drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung offen, die Anmeldung ist laut heise weiterhin möglich, bei Bedarf gemeinsam mit Sammelklagen gegen Apple, Netflix und Sky wegen deren eigener Preiserhöhungen. In Österreich war Amazon einem Gerichtsurteil zuvorgekommen: Nach einer Klage der Bundesarbeiterkammer zahlte der Konzern im Vergleichswege Differenzbeträge von bis zu 36,50 Euro zurück, die Antragsfrist dafür ist allerdings bereits abgelaufen.

Signal für andere Abo-Modelle

Die Tragweite des Urteils reicht über Amazon hinaus. Daniela Holzinger vom Verbraucherschutzverein VSV sieht demnach eine Signalwirkung für andere Dauerschuldverhältnisse; der Verein geht parallel gegen Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow vor.

Entscheidend bleibt laut Bericht jeweils die konkrete Vertragsklausel, nicht die Höhe der Preisanpassung selbst. Für Abo-Anbieter bedeutet das Urteil, dass Transparenzpflichten bei Preiserhöhungen künftig juristisch genauer geprüft werden dürften, gerade weil Streaming- und Abo-Modelle zunehmend regelmäßige Preisanpassungen einplanen.

Auf einen Blick

  • Der BGH erklärte die Amazon-Prime-Preiserhöhung von 2022 rechtskräftig für unwirksam, weil die AGB-Klausel zu verwirrend formuliert war.
  • Amazon passt Beiträge für Altkunden vorübergehend an, erstattet bereits gezahlte Aufschläge aber nicht automatisch.
  • Betroffene können individuell Rückforderungen für die vergangenen drei Jahre geltend machen oder sich der Sammelklage mit rund 145.000 Teilnehmenden anschließen.
  • Verbraucherschützer sehen im Urteil eine mögliche Signalwirkung für ähnliche Preiserhöhungen bei Netflix, Apple TV und Wow.

Quellen: Heise, Merkur, KI-unterstützt

Portrait Uli Weißgerber

Uli Weißgerber

Seit über 25 Jahren bewegt er sich an der Schnittstelle von Medien, Marketing und Technologie. Stationen? Sport1, ProSiebenSat.1, Bertelsmann – er war beim Start von Sport1.de dabei hat unter anderem die erste Affiliate-Kampagne in Polen ausgerollt hat. Später hat er mit getperformance das erste TV-Performance-Tracking entwickelt und Marken wie Trivago ins Fernsehen katapultiert. Als Gesellschafter von Promipool wurde er Publisher und baute ein starkes, unabhängiges Content-Portfolio auf. Heute bringt er mit seinem Team und Partnern eigene, komplexe KI-Workflow-Lösungen in Verlage und Agenturen, die mehr können als Buzzwords – unter anderem steuern sie die komplette digitale Plattform von Business-Punk.com.