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Büromaterialien mit nach Hause nehmen: Was ist erlaubt?

Büroangestellter überrascht
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Lesezeit2 Min · 452 Wörter

Homeoffice und Büromaterial: Was erlaubt ist und was gefährlich wird. Die Mitnahme von Büroartikeln kann ernste Konsequenzen haben. Expertenrat und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Der Traum vom perfekt ausgestatteten Homeoffice kann schnell zum Albtraum werden, wenn der Kugelschreiber aus dem Büro plötzlich zum Kündigungsgrund wird. Klingt komisch, ist aber so! Was harmlos erscheint, kann rechtliche Folgen haben. Doch keine Sorge, hier gibt’s den Überblick, was erlaubt ist und was zu Problemen führen kann.

Beliebte Diebesgüter: Was am häufigsten verschwindet

Eine Studie zeigt laut „wmn“, dass jede:r vierte Beschäftigte schon einmal etwas vom Arbeitsplatz mitgenommen hat. Besonders beliebt sind dabei kleine, günstige Büroutensilien. Dazu zählen vor allem Kugelschreiber, Blöcke und Druckerpapier. Was auf den ersten Blick harmlos erscheint, kann schnell zum Stolperstein werden.

Homeoffice-Ausstattung: Arbeitgeber in der Pflicht

Viele sind überrascht, dass der Arbeitgeber für eine angemessene Ausstattung des Homeoffice verantwortlich ist. Doch das bedeutet nicht, dass man sich einfach bedienen darf. Die benötigten Arbeitsmittel sollten zwar bereitgestellt werden, aber „nur sollte der Arbeitnehmer dies nie als Einladung verstehen, sich die Mittel unbefugt beim Arbeitgeber zu besorgen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber „t-online“. Der kluge Angestellte fragt lieber nach, bevor er den Bürobedarf in die eigene Tasche steckt.

Mitnahme von Büromaterial: Ein schmaler Grat

Der Gedanke, ein paar Kleinigkeiten aus dem Büro mit nach Hause zu nehmen, ist verlockend. Schließlich bemerkt doch niemand, wenn mal ein Stift oder ein Block fehlt, oder? Falsch gedacht! Die unbefugte Mitnahme von Büromaterial kann bereits ein Grund für eine Abmahnung oder eine Kündigung sein! Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um teure Geräte oder einfache Kugelschreiber handelt. Die Regelung ist klar und deutlich: Finger weg, wenn keine Erlaubnis vorliegt.

Erlaubnis einholen: Sicherheit geht vor

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte immer die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden. Im Falle eines Rechtsstreits ist es wichtig, nachweisen zu können, dass die Mitnahme gestattet war. Ein einfacher schriftlicher Nachweis kann hier viel Ärger ersparen. Also: Lieber einmal zu viel fragen als einmal zu wenig.

Geschenke von Auftraggebern: Vorsicht ist geboten

Nicht nur Büromaterialien, auch Geschenke von Auftraggebern oder Kunden können problematisch sein. Oft regelt der Arbeitsvertrag, ob solche Präsente angenommen werden dürfen. Ein Blick in die vertraglichen Vereinbarungen kann vor unangenehmen Überraschungen schützen. Denn auch hier gilt: Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, sollte lieber im Büro bleiben.

Im Büro ist die Verlockung groß, sich selbst zu bedienen. Doch wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die Regeln und kommuniziert offen mit dem Arbeitgeber.

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