Business & Beyond Corona-Hilfe-Rückforderung? Gerichte stellen sich auf die Seite der Betroffenen

Corona-Hilfe-Rückforderung? Gerichte stellen sich auf die Seite der Betroffenen

Stattdessen durfte sie aufgrund des Wortlautes des Bewilligungsbescheides davon ausgehen, dass auch eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage oder Umsatzeinbrüche in erheblicher Höhe eine ausreichende Begründung gewesen sei.  Sie habe die Mittel im Vertrauen auf die damals geltenden Vorgaben verwendet, eine nachträgliche Korrektur sei unzulässig, urteilten die Richter. Der Vertrauensschutz habe Vorrang, wenn Behörden ihre Einschätzung später änderten.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hob ebenfalls in fünf von sechs Fällen Rückforderungsbescheide der Landesbank Baden-Württemberg auf. Das Gericht stellte klar, dass ein Liquiditätsengpass – Voraussetzung für die Soforthilfe – nicht pauschal über drei Monate, sondern für den konkreten Tag der Mittelverwendung zu prüfen sei.

Ein nachträglicher Umsatzanstieg dürfe die ursprüngliche Notlage nicht entwerten. Die Entscheidung korrigierte damit die bisherige Praxis der Behörden.

Für Anwälte ist der Streit um die Hilfen derzeit ein einträgliches Geschäft. Christian Solmecke von der Kölner Rechtsanwaltsgesellschaft wbs sieht es so: „Fünf oder sechsstellige sofort fällige Rückforderungen können selbst das gesündeste Unternehmen töten.“ Die Kanzlei verweist auf das „regulatorische Chaos in einzelnen Bundesländern“ und rät dazu Rückforderungen entschieden abzuwehren.

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