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"Bei ZUGFeRD-Rechnungen gilt immer der XML-Datensatz als rechtlich bindend – nicht das, was auf dem PDF zu sehen ist", warnt "t3n". Abweichungen zwischen beiden Versionen führen zur Ungültigkeit der gesamten Rechnung.

„Bei ZUGFeRD-Rechnungen gilt immer der XML-Datensatz als rechtlich bindend – nicht das, was auf dem PDF zu sehen ist“, warnt „t3n“. Abweichungen zwischen beiden Versionen führen zur Ungültigkeit der gesamten Rechnung.