„Bei ZUGFeRD-Rechnungen gilt immer der XML-Datensatz als rechtlich bindend – nicht das, was auf dem PDF zu sehen ist“, warnt „t3n“. Abweichungen zwischen beiden Versionen führen zur Ungültigkeit der gesamten Rechnung.
„Bei ZUGFeRD-Rechnungen gilt immer der XML-Datensatz als rechtlich bindend – nicht das, was auf dem PDF zu sehen ist“, warnt „t3n“. Abweichungen zwischen beiden Versionen führen zur Ungültigkeit der gesamten Rechnung.