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EU schockt Reisende: Entschädigung soll erst nach 4 Stunden greifen

EU plant Reform der Flug-Entschädigungen zum Nachteil der Verbraucher
Business Punk by KI EU plant Reform der Flug-Entschädigungen zum Nachteil der Verbraucher
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Die EU-Verkehrsminister wollen Fluggastrechte deutlich beschneiden. Künftig soll es erst nach vier statt drei Stunden Verspätung eine Entschädigung geben. Deutschland stellt sich quer – und Verbraucherschützer laufen Sturm.

Der Flieger hat Verspätung, der Anschluss ist futsch, der Geschäftstermin geplatzt. Wer kennt das nicht? Bislang gab es dafür wenigstens nach drei Stunden Wartezeit eine finanzielle Entschädigung. Doch diese Regelung steht jetzt auf der Kippe. Die EU-Verkehrsminister haben sich nach stundenlangen Verhandlungen mehrheitlich auf eine Verschärfung der Bedingungen geeinigt: Künftig sollen Passagiere erst nach vier Stunden Verspätung Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben.

Verbraucherschutz vs. Airline-Interessen

Deutschland hat dem Beschlussvorschlag nicht zugestimmt. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder begründete die Ablehnung mit klaren Worten in einem SZ-Bericht: „Wir haben den Verbraucherschutz in den Mittelpunkt gestellt.“ Die ursprünglichen Pläne der polnischen Ratspräsidentschaft waren sogar noch drastischer. Sie sahen vor, dass Kurzstrecken-Passagiere erst nach fünf Stunden und Langstrecken-Reisende sogar erst nach neun Stunden Anspruch auf Entschädigung haben sollten.

Die Bundesregierung hatte einen Gegenvorschlag eingebracht: Beibehaltung der Drei-Stunden-Regel, dafür aber eine einheitliche Entschädigungssumme von 300 Euro – unabhängig von der Flugdistanz. Bisher staffeln sich die Zahlungen nach Streckenlänge: 250 Euro bei Kurzstrecken, 400 Euro bei Mittelstrecken und 600 Euro bei Langstrecken.

Der Kompromiss: Weniger Rechte für Passagiere

Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass für Flüge bis 3500 Kilometer eine Vier-Stunden-Regel mit 300 Euro Entschädigung gilt. Bei längeren Strecken müssen Passagiere sogar sechs Stunden ausharren, bevor sie Anspruch auf 500 Euro haben. Für Verbraucherschützer ist das ein klarer Rückschritt.

„Das ist keine Reform – das ist ein gezielter, massiver Abbau von Fluggastrechten“, kritisiert Jan-Frederik Arnold, Chef des Portals Flightright. Nach seinen Berechnungen würden bei Umsetzung der vorgeschlagenen Revision bis zu 60 Prozent der heutigen Entschädigungsfälle ersatzlos wegfallen. Der Verbraucherzentrale-Bundesverband schätzt die Lage ähnlich dramatisch ein: Nach deren Angaben würden mit dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission sogar 85 Prozent der Reisenden ihren Anspruch verlieren – das wären in der EU fast acht Millionen Fluggäste pro Jahr.

Airlines argumentieren mit Passagierinteressen

Die Luftverkehrsbranche verteidigt die geplanten Änderungen – überraschenderweise mit dem Argument, sie dienten den Fluggästen. Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL), erklärt laut WDR: „Wenn es Störungen im Flugbetrieb gibt, dann will der Fluggast nicht primär eine Entschädigung, sondern: Er möchte nach Hause.“ In drei Stunden sei es jedoch kaum möglich, eine Ersatzmaschine zu organisieren und eine Besatzung bereitzustellen.

Die Branche argumentiert, dass höhere Zeitgrenzen Airlines mehr Spielraum geben würden, Passagiere doch noch ans Ziel zu bringen, statt Flüge zu stornieren. Lang rechnet vor: Bei einem durchschnittlich besetzten Mittelstreckenflugzeug mit 144 Passagieren summieren sich die Entschädigungen schnell auf 36.000 Euro. Ein Ersatzflugzeug zu beschaffen, koste ebenfalls einen „ordentlichen fünfstelligen“ Betrag.

Verbraucherschützer kontern

Verbraucherschützer lassen diese Argumentation nicht gelten. André Duderstaedt vom Verbraucherzentrale-Bundesverband kontert: „Ein Reisender setzt sich ja nicht ins Flugzeug und fliegt zum Spaß von A nach B, sondern der hat einen Plan. Und wenn der Plan durchkreuzt wird, dann muss das halt eine Konsequenz haben.“

Das Argument der Airlines, mehr Zeit für Problemlösungen zu benötigen, weist er zurück: „Dann haben die in meinen Augen im Vorfeld schon falsch geplant.“ Statt höherer Entschädigungsschwellen bräuchten die Airlines einen Plan B: eine Flotte mit entsprechenden Reserven, ausreichend Personal und ein effizientes Servicenetz zur schnellen Reparatur von Flugzeugen.

Lobbyarbeit gegen „räuberische Industrie“

Die Lobby-Organisation Airlines for Europe, der viele große Fluggesellschaften angehören, schießt derweil gegen die Entschädigungsportale. Die aktuelle Fluggastrechteverordnung habe „eine ganze räuberische Industrie von Schadenregulierungsagenturen hervorgebracht“, die jährlich Millionen verdienen würden, indem sie zwischen 30 und 50 Prozent der Entschädigungen einbehalten.

Europaparlament als letzte Hoffnung

Die Entscheidung ist noch nicht endgültig. Das Europäische Parlament muss dem Vorschlag ebenfalls zustimmen – und dort stehen die Zeichen eher auf Widerstand. Die Abgeordneten haben bereits eine gemeinsame Haltung entwickelt, die näher an der deutschen Position liegt. Der CDU-Europaabgeordnete Jens Gieseke macht eine klare Ansage: „Als Parlament werden wir keine Verschlechterung des Status quo akzeptieren.“

Bundesverkehrsminister Schnieder hofft, dass in den anstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Ministerrat „vielleicht noch Möglichkeiten bestehen, dem Verbraucherschutz zu einer besseren Position zu verhelfen“. Die entscheidenden Gespräche dürften allerdings erst im Herbst an Fahrt aufnehmen.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Europaparlament tatsächlich eine Verschlechterung der Passagierrechte verhindern kann. Angesichts zunehmender Flugverspätungen durch Personalengpässe, Streiks und Wetterextreme wäre eine Schwächung der Entschädigungsregeln für Millionen Reisende ein herber Rückschlag.

Die Debatte wirft zudem grundsätzliche Fragen auf: Wie viel Verantwortung müssen Unternehmen für ihre Dienstleistungsqualität übernehmen? Und welchen Preis sind Verbraucher bereit zu zahlen, wenn Airlines ihre Reservekapazitäten ausbauen müssten? Die Antworten darauf werden nicht nur die Zukunft des Fliegens, sondern auch das Verständnis von Verbraucherrechten in Europa prägen.

Quellen: SZ, WDR

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