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EuGH entscheidet gegen Privatsphäre: Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt  

Vorratsdatenspeicherung, Quelle: picture-Alliance
Vorratsdatenspeicherung
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Aktualisiert
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Gastbeitrag von Sebastian v. Bomhard, Vorstand SpaceNet AG.

Über viele Jahre wurde hitzig über die Vorratsdatenspeicherung gestritten. Während die deutsche Exekutive ehrgeizig versucht hat, die anlasslose Speicherung personenbezogener Daten durch Internetprovider durchzusetzen, waren die Signale aus Brüssel lange deutlich datenschutzfreundlicher. Mit einem neuen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Speicherung von IP-Adressen wird Vorratsdatenspeicherung nun bedrohliche Realität. 

Der Wiedergänger “Vorratsdatenspeicherung” 

Das Schreckgespenst verfolgt uns seit vielen Jahren. Bereits 2016 reichten wir von SpaceNet Klage gegen das damals vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ein, denn wir fühlten uns dadurch zum Vertrauensbruch gegenüber unseren Kunden genötigt. Es ist ein eklatanter Verstoß gegen unsere Grundrechte, dass Bürger im Internet unbegründet durch die drakonische Speicherung von Nutzerdaten überwacht werden. Also haben wir geklagt und auch gewonnen. 

Man kann auch nicht jeden Tag vor Angriffen auf die Demokratie warnen und gleichzeitig etwas erschaffen, das in antidemokratischen Händen in nur wenigen Schritten zum Überwachungsmonstrum gemacht werden kann. 

Die unbegründete Speicherung von Daten wie IP-Adressen droht jedoch nicht nur das Vertrauen der Bürger zu strapazieren, sondern auch ihr Ziel zu verfehlen. Wer das richtige Know-how hat, kann sich im Internet in Anonymität flüchten oder sogar eine fremde Identität annehmen. In solchen Fällen haben IP-Adressen für Ermittler keinerlei Mehrwert. Besonders bei schwerer Internetkriminalität gehört das Verschleiern der eigenen Identität zum kleinen Verbrecher-Einmaleins. Dass der unschuldige Nutzer einen zahnlosen Ermittlungs-Tiger mit seiner Privatsphäre bezahlen muss, entspricht wohl kaum einer effizienten Taktik gegen Cyberkriminalität. 

Auch die technische Umsetzbarkeit stellte von Anfang an eine nahezu unüberwindbare Herausforderung dar. Nach Schätzungen des eco Verbands von 2015 hätten Provider bereits damals etwa 2,35 Millionen Datensätze täglich speichern müssen. Die Infrastruktur hätte schon Mitte des letzten Jahrzehnts etwa 600 Millionen Euro gekostet. Inzwischen dürften sich diese Zahlen vervielfacht haben. In Anbetracht der Tatsache, dass Anfragen von Ermittlern bei den Internetprovidern am Schluss doch vergleichsweise selten sind, steht dieser Aufwand in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. 

Portrait Sebastian v. Bomhard

Sebastian v. Bomhard

Sebastian v. Bomhard (Jahrgang 1961) leitet als Vorstand die Geschäfte der SpaceNet AG, die er im Jahr 1993 gegründet hat. Dabei konzentriert er sich vor allem auf die Unternehmensstrategie sowie das weitere Wachstum durch neue Produkte und Lösungen, aber auch Zukäufe und neue Kooperationen. Daneben führt von Bomhard die Geschäfte der meisten SpaceNet-Tochterunternehmen. Bis zur Gründung der SpaceNet war der Diplom-Mathematiker freiberuflich als DV-Unternehmensberater, Software-Entwickler und Journalist für diverse IT-Magazine tätig. In den achtziger Jahren studierte Sebastian v. Bomhard Mathematik und Logik in Heidelberg, Berlin und Wien. Er erhielt sein Diplom als Magister rer. nat. an der Wiener Universität für seine Arbeit über pseudorelativkomplementäre Verbände. Seit Beginn der Internet-Ära in Deutschland engagiert sich Sebastian von Bomhard netzpolitisch und in wichtigen Gremien der Branche. Er rief den Non-Profi t-Verein MUC.DE e.V. ins Leben, der sich bereits seit 1992 für die Verbreitung des Internets in München einsetzt. Er gehörte seit der Gründung dem Aufsichtsrat der DENIC eG an, der Registrierungsstelle für die deutschen .de-Domains. Ab 1998 hatte er dort den Vorsitz inne. Seit 2016 klagt Sebastian von Bomhard gemeinsam mit eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung und hat damit eine große Welle in der Internetbranche angestoßen. Am 20. September 2022 kippt der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vorratsdatenspeicherung und erklärt sie für unionsrechtswidrig. Damit hat von Bomhard eine Entscheidung herbeigeführt, die für die zukünftige Gesetzgebung der europäischen Länder wegweisend ist. Der Internetpionier Sebastian von Bomhard, von eco als "Säule des Internets" ausgezeichnet, ist Herausgeber der beiden Bücher: „World Wide Was? – Anekdoten und Skurrilitäten aus der Pionierzeit des deutschen Internets“ und „25 Jahre Internet in Deutschland: ein Vierteljahrhundert „Neuland“. Seit 2013 wird alle zwei Jahre der von ihm initiierte SpaceNet Award, ein Wettbewerb für Kurzgeschichten und Fotos, verliehen. Er ist Mitglied im Medienkreis des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) und in der Kommission der Arbeitskreise Medien und ITK der IHK Oberbayern.