Finance & Freedom Dividendensteuer: Deutschland zahlt Milliarden an Anleger zurück

Dividendensteuer: Deutschland zahlt Milliarden an Anleger zurück

Der deutsche Staat muss ausländischen Fonds Milliarden an unrechtmäßig einbehaltenen Dividendensteuern zurückzahlen. Die Auszahlungen laufen bereits – doch die meisten Anleger verschenken ihr Geld.

Der Bundesfinanzhof hat dem deutschen Fiskus einen teuren Strich durch die Rechnung gemacht: 7,5 Milliarden Euro plus saftige Verzugszinsen muss der Staat an ausländische Investmentfonds zurücküberweisen. Der Grund: Jahrelang wurden EU-Fonds bei Dividenden deutscher Aktien benachteiligt – während inländische Fonds steuerfrei davonkamen, mussten ausländische die volle Quellensteuer von 25 Prozent zahlen. Der BFH sah die unterschiedliche Behandlung ausländischer und inländischer Fonds als unionsrechtswidrig an, wie er 2024 urteilte.

Die Rückzahlungen betreffen die Jahre 2004 bis 2017 und laufen bereits, wie WirtschaftsWoche berichtet. Betroffen sind nicht nur aktiv gemanagte Fonds, sondern auch ETFs und Spezialfonds mit Sitz im EU-Ausland oder EWR-Staaten. Das Problem: Die meisten Privatanleger haben keine Ahnung, dass ihnen Geld zusteht.

Wer profitiert – und wer nicht

Die direkte Rückzahlung geht zunächst an die Fondsgesellschaften, nicht an die Anleger. Ob und wie das Geld bei den Endinvestoren ankommt, hängt von der Fondsstruktur ab. Bei thesaurierenden Fonds erhöht sich theoretisch der Fondswert – praktisch ist der Effekt oft minimal und im Tagesgeschäft nicht nachvollziehbar. Bei ausschüttenden Fonds könnte eine Sonderdividende winken, aber längst nicht alle Gesellschaften spielen mit.

Wer wirklich profitieren will, muss prüfen, ob er zwischen 2004 und 2017 in betroffene EU-Fonds investiert war. Konkret: Fonds mit Domizil in Luxemburg, Irland oder anderen EU-Staaten, die deutsche Dividendenaktien hielten. Die Fondsgesellschaft muss allerdings einen Erstattungsantrag gestellt haben – und das haben längst nicht alle getan, so Medienberichte.

Die Zinsen machen den Unterschied

Die eigentliche Brisanz liegt in den Verzugszinsen: Es fallen Verzugszinsen an, die bei Dividenden aus 2004 zwanzig Jahre Zinslauf bedeuten – die Erstattungssumme kann sich dadurch erheblich erhöhen. Das macht aus sieben Milliarden schnell fünfzehn.

Der Fiskus zahlt zähneknirschend, denn die Urteile sind eindeutig. Seit 2018 wurde die steuerliche Ungleichbehandlung beendet: Seitdem werden ausländische Fonds mit inländischen Fonds gleichgestellt. Die aktuelle Rückzahlungswelle betrifft also nur Altfälle – aber die haben es in sich.

Business Punk Check

Die gute Nachricht: Der Staat zahlt zurück. Die schlechte: Die meisten Anleger gehen leer aus, weil sie nicht wissen, dass ihnen Geld zusteht, oder weil ihre Fondsgesellschaft zu bequem war, Anträge zu stellen. Wer zwischen 2004 und 2017 in EU-domizilierte Fonds investiert war, sollte jetzt aktiv werden: Depot-Auszüge checken, Fondsgesellschaft kontaktieren, hartnäckig nachfragen. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, dass das Geld automatisch auf dem Konto landet. Besonders ärgerlich: Kleinanleger haben kaum eine Chance, individuell Ansprüche geltend zu machen – zu komplex, zu teuer.

Das System bevorzugt wieder die Großen. Immerhin: Die Rechtsprechung zeigt, dass der Fiskus nicht unantastbar ist. Ein Präzedenzfall, der Mut macht.

Häufig gestellte Fragen

Warum zahlt der deutsche Staat Milliarden zurück?

Der Bundesfinanzhof entschied 2024, dass die unterschiedliche Besteuerung von in- und ausländischen Fonds bei deutschen Dividenden gegen EU-Recht verstößt. Ausländische Fonds mussten 25 Prozent Quellensteuer zahlen, inländische waren befreit. Diese Diskriminierung muss für die Jahre 2004 bis 2017 korrigiert werden.

Welche Fonds sind von den Rückzahlungen betroffen?

Betroffen sind Investmentfonds, ETFs und Spezialfonds mit Sitz im EU-Ausland oder EWR-Staaten, die zwischen 2004 und 2017 deutsche Dividendenaktien hielten. Dazu zählen vor allem Fonds aus Luxemburg und Irland. Seit 2018 wurden ausländische Fonds mit inländischen Fonds gleichgestellt.

Wie kommt das Geld zu den Anlegern?

Die Rückzahlung erfolgt zunächst an die Fondsgesellschaften. Bei thesaurierenden Fonds erhöht sich der Fondswert, bei ausschüttenden Fonds kann eine Sonderdividende erfolgen. Viele Anleger profitieren aber nicht, weil ihre Fondsgesellschaft keinen Erstattungsantrag gestellt hat oder der Effekt im Fondsvermögen untergeht.

Was sollten betroffene Anleger jetzt tun?

Prüfen Sie Ihre Depot-Auszüge von 2004 bis 2017 auf EU-domizilierte Fonds mit deutschen Aktien. Kontaktieren Sie die Fondsgesellschaft und fragen Sie explizit nach Erstattungsanträgen und geplanten Ausschüttungen. Hartnäckigkeit zahlt sich aus – viele Gesellschaften informieren nicht proaktiv über Rückzahlungen.

Quellen: WirtschaftsWoche, Dasinvestment, Business-leaders, Portfolio-institutionell, Wiwo, Test, Fondsprofessionell, Investmentweek

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