Finance & Freedom Steuer-Hack: Pendlerpauschale kassieren – ganz ohne Auto

Steuer-Hack: Pendlerpauschale kassieren – ganz ohne Auto

Fahrrad, Bus oder zu Fuß zur Arbeit? Die Entfernungspauschale steht allen zu – nicht nur Autofahrern. Bis zu 4.500 Euro jährlich lassen sich so vom Fiskus zurückholen.

Die Steuererklärung zählt zu den unbeliebtesten Jahresritualen vieler Berufstätiger. Besonders ärgerlich: Zahlreiche Steuerzahler verschenken bares Geld, weil sie die Regeln nicht kennen.

Ein klassisches Beispiel ist die Pendlerpauschale – der wohl am häufigsten missverstandene Steuerabzug überhaupt. Denn entgegen der weitverbreiteten Annahme ist sie keineswegs an den Besitz eines Autos gekoppelt.

Mobilitäts-Bonus für alle Pendler

Ob Fahrrad, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel oder sogar zu Fuß – die Entfernungspauschale gilt für jeden Arbeitsweg, unabhängig vom Transportmittel, wie „wmn.de“ berichtet.

Der Gesetzgeber hat die Regelung bewusst verkehrsmittelneutral gestaltet. Dies fördert nicht nur umweltfreundliche Mobilität, sondern schafft auch steuerliche Gleichbehandlung für alle Berufspendler.

So rechnet sich der Steuerbonus

Die Berechnung folgt klaren Regeln: Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke können 30 Cent pro Kilometer angesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer steigt der Satz auf 38 Cent, wie „wmn.de“ erläutert.

Basis ist stets die kürzeste Straßenverbindung – abgerundet auf volle Kilometer. Das Finanzamt akzeptiert standardmäßig 220 Arbeitstage pro Jahr als Berechnungsgrundlage.

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