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Führerschein, Elterngeld und mehr: Was sich alles im April 2025 ändert

Was sich alles im April 2025 ändert
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Die Digitalisierungswelle rollt endlich durch deutsche Amtsstuben. Ab April können Autofahrer den Fahrzeugschein digital vorweisen, während sich für frischgebackene Eltern die Einkommensgrenze beim Elterngeld verschiebt. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Der Papierkram in Deutschland bekommt digitale Flügel. Während der klassische Behördengang mit Warteschlangen und Formularen noch immer Realität ist, bringen die kommenden Wochen einige Fortschritte in Sachen Digitalisierung – besonders für Autofahrer und Patienten.

Virtueller Fahrzeugschein statt Papierkram

Die Fahrzeugpapiere können künftig in der Hosentasche bleiben. Ab April startet der Testlauf für den digitalen Fahrzeugschein. Interessierte können eine gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelte App nutzen, um ihre Fahrzeugdaten digital vorzuweisen. Der klassische Führerschein bleibt allerdings vorerst in physischer Form bestehen – die komplette Digitalisierung lässt noch auf sich warten.

Führerscheinprüfung mit frischen Fragen

Wer den Führerschein anstrebt, muss sich ab dem 1. April auf einen überarbeiteten Fragenkatalog einstellen. Der Theorieteil wurde runderneuert: Veraltete Fragen verschwinden, während neue Herausforderungen zum Rechtsabbiegen, zu Vorfahrtsregelungen an Kreuzungen und zu bestimmten Verkehrsschildern hinzukommen. Fahrschüler sollten sich entsprechend vorbereiten.

Elterngeld mit neuer Einkommensgrenze

Für werdende Eltern gibt es einschneidende Änderungen: Das Elterngeld wird ab April nur noch an Familien ausgezahlt, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 175.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende ebenso wie für Paare – allerdings nur, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird. Für frühere Geburten gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Elektronische Patientenakte vor dem Durchbruch

Die Digitalisierung macht auch vor dem Gesundheitswesen nicht halt. Nach einem Testlauf in 300 ausgewählten Praxen könnte die elektronische Patientenakte (ePA) ab April bundesweit eingeführt werden. Die Entscheidung fällt durch die Digitalagentur Gematik. In der ePA sollen künftig alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde zentral gespeichert werden – ein Meilenstein für den Informationsaustausch zwischen Ärzten und Apotheken. Jeder Kassenpatient erhält die ePA automatisch, kann aber widersprechen.

Reisen nach Großbritannien mit digitaler Voranmeldung

Für Reisen ins Vereinigte Königreich müssen sich EU-Bürger auf neue Hürden einstellen. Ab April 2025 wird neben dem Reisepass auch eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) erforderlich. Diese kostet umgerechnet knapp 12 Euro und gilt für zwei Jahre. Die Maßnahme betrifft alle Reisenden aus visafreien Ländern, darunter die EU-Staaten und die Schweiz.

Quelle: Utopia

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