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Google straft Qualitätsmedien bei Gutscheinen ab – die wehren sich

Google straft Qualitätsmedien bei Gutscheinen ab – die wehren sich
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Google verdient sein Geld mit Werbung, weil es hochwertige Inhalte von traditionellen Medien hochlädt und so sein Publikum gewinnt. Das wollen sich die traditionellen Medien besser bezahlen lassen und gehen gegen den Suchmaschinenriesen in Stellung.

Im Kampf gegen den Riesen stehen die Chancen gut für Corint Media, ehemals VG Media. Die Verwertungsgesellschaft nimmt die Eigentumsrechte ihrer rund 34.000 Vertragspartner aus der Verlegerschaft wahr. Und geriet damit schon bald nach ihrer Gründung mit dem weltweit agierenden Suchmaschinenriesen Google aneinander. Denn Google nutzt, so sehen es Presseverleger und private Rundfunkbetreiber, seine Marktmacht für die Verbreitung von Inhalten, die geistiges Eigentum Dritter sind. Ohne zu zahlen. Allerdings ist das nicht der einzige Konfliktherd.

Seit vielen Jahren also gehen Verhandlungen und der Streit Runde um Runde weiter – nun scheint es offenbar noch dieses Jahr auf einen Schiedsspruch des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) hinauszulaufen. Die Vorstellungen beider Seiten, was eine angemessene Entschädigung für die Inhaber der Lestungsschutzrechte wäre, sind bis zuletzt in grotesker Weise auseinander: Die Wahrnehmungsberechtigten der Corint Media sollen nach Auffassung der Verwertungsgesellschaft Anspruch auf eine Zahlung von 420 Millionen Euro besitzen. Google sieht zwar den grundsätzlichen Anspruch ein, immerhin. Der Suchriese hat aber vorläufig gerade einmal 3,2 Millionen zugestanden. Da Corint Media etwa ein Drittel des deutschen Marktes vertritt, würde das auf eine Bewertung der Ansprüche durch Google in Deutschland auf zehn Millionen Euro hinauslaufen. Dies sehen die Juristenteams der Verleger natürlich als völlig unzureichend an.

Sie rechnen, vereinfacht, in etwa so: Google erreicht in Deutschland durch seine Suchmaschine rund 7,7 Milliarden Euro Umsatz jährlich, erwirtschaftet durch Werbung vor allem – die auch deshalb funktioniert, weil auf den Ergebnisseiten hochwertige Inhalte aus Zeitungen, Zeitschriften und Hörfunk- oder Fernsehbeiträgen präsentiert würden. Als Abgabe seien in vergleichbaren Fällen rund elf Prozent des Umsatzes angesetzt worden – das bedeute für den deutschen Markt insgesamt rund 800 Millionen, und für Corint Media damit mindestens 270 Millionen, nicht eingerechnet Erlöse von Google-Aktivitäten außerhalb der reinen Suchseiten.

Einigungen gibt es bereits in Frankreich, wo Google dem Vernehmen nach rund 80 Millionen Euro zahlt – oder zahlen soll, denn jüngst kassierte der Suchgigant ein Bußgeld von 250 Millionen Euro, weil die Amerikaner die Vereinbarungen nicht eingehalten haben sollen. Da der deutsche Markt um die Hälfte größer ist als der französische, ließen sich für hiesige Verleger rund 120 Millionen errechnen. Möglicherweise wird sich der Schiedsspruch der Wettbewerbshüter vom DPMA in etwa hier einpendeln. Ob dies das Ende der Auseinandersetzung ist, bleibt ungewiss. Während der Kampf um faire Verlegerrechte weitergeht, eröffnet sich bereits die nächste Front: Google straft Qualitätsmedien bei Gutscheinen ab – und die wehren sich.

Es gibt aber einen weiteren, neueren Kriegsschauplatz, der für die Webseiten deutscher Verlagshäuser geradezu ruinös werden könnte. Es geht um die Richtlinie Googles zum “Reputationsmissbrauch” auf den großen und hoch angesehenen Nachrichten- und Informationsseiten von Medien. Zunächst im Frühsommer 2024 in den USA und anderen englischsprachigen Ländern eingeführt, soll die Richtlinie Spam bekämpfen: Dann nämlich, wenn sich Anbieter auch halbseidener Produkte und Dienstleistungen einen Platz auf einer angesehenen Publikation erkaufen, und damit quasi huckepack ihre allein wenig erfolgreichen Dienste mit der Reputation etablierter Medien versehen. Und so natürlich auf den Suchergebnislisten bei Google weit oben mit auftauchen. Die Richtlinie ist insoweit noch kein Problem, denn klug angewendet würde sie lediglich faire Ausgangsbedingungen herstellen, indem Spam niedriger eingestuft wird als etwa eine News-Webseite. Der Schaden aber kommt im Detail.

Mit dem Inkrafttreten der neuen Google-Vorschrift erlitten die renommierten Anbieter von Gewinnspielen und Einkaufsgutscheinen, darunter Daily Mail, CNN, Metro, Forbes, und The Mirror, erhebliche Einbußen, da ihre Publikationen im Google-Ranking nach unten durchgereicht wurden, wie der amerikanische Dienst “Nucleus Links” berichtet, der Verlagshäuser berät. Wenn der Google-Algorithmus zu erkennen glaubt, dass die Drittanbieter-Inhalte keinen “Bezug zum Inhalt der Webseite” und mithin “keinen Nutzen für den User” (Google) hätten, droht als Strafe das Ende der hohen Einstufung der Host-Webseite. Oder aber das Listing des kommerziellen Inhalts wird als eigene Webseite betrachtet und vom Publisher-Content abgetrennt – und damit unter ferner liefen auf den Suchergebnisseiten platziert. Dass dies zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Anbietern führt, ist klar – vor allem, da es sich aus Sicht der Verlage um eine Rasenmähermethode Googles handelt.

Denn kommerzielle Inhalte, darauf weist die “Global Savings Group” (GSG) hin, die Partnerschaften mit international renommierten Häusern besitzt (darunter Burda), gehören seit Menschengedenken zum Zeitungsgeschäft. Kaum ein Presseerzeugnis, das nicht Sonderangebote publizierte und Coupons zum Ausschneiden – es war und ist ein organischer Bestandteil der Medienwelt. So hat zum Beispiel RTL Group schon seit Jahren immer mal wieder Unternehmen aus der Welt der Partnerwerbung übernommen, schon vor gut zehn Jahren etwa “Gutscheine.de” oder “sparwelt.de”. Vermittler wie GSG rühmen sich, Anbieter solcher kommerzieller Vorteilswelten äußerst gründlich unter die Lupe zu nehmen, teils über Jahre, ehe man sie als seriös den Verlegern und Herausgebern für eine Partnerschaft anbietet. Was Google pauschal als Spam einstuft, gehört also oft zum etablierten Angebot der Medienhäuser. Und zur wichtigen Erlösquelle, denn Onlinewerbung stößt an ihre Grenzen: “advertisement fatigue” beim Nutzer verringert die Wirkung.

Nun hat Google mit der rigorosen Anwendung seiner Richtlinie (“der Google-Hammer schlägt wieder zu”, so “nucleus links”) im Rest Europas für Aufruhr in der Onlinewelt gesorgt. Vor allem die zwangsläufig damit einhergehende inhaltliche Bewertung durch ein Privatunternehmen, was ansonsten durchaus als Zensur gelten könnte, stößt den Verlegern sauer auf. Denn was zu ihrem Geschäftskonzept passt und was nicht, wollen sie schon selbst bestimmen. “Googles harte Sanktionen gegen diese Expansionen sind vergleichbar mit dem Verbot für Heineken, alkoholfreie Getränke anzubieten, oder für Apple, Autos zu entwickeln”, so eine Stellungnahme. Das Vorgehen Googles bei der inhaltlichen Bewertung von Verlagsprodukten “zeigt eine Unfähigkeit Googles, Content-Qualität effektiv zu bewerten, und führt zu einer ungerechten Bestrafung seriöserMedienhäuser”, so die Verlagsstellungnahme weiter. Innovation werde damit behindert.

Während es durchaus Verständnis gibt für das Vorgehen gegen “Parasiten-Webseiten”, die sich auf seriösen Portalen einkaufen, bleibt das teils wenig nachvollziehbare Vorgehen Googles sicherlich auch in Zukunft ein Streitpunkt. Und es geht um viel Geld. Dreh- und Angelpunkt ist wieder einmal die Welt der Algorithmen und der sogenannten Künstlichen Intelligenz. Wie private Nutzer beim Aufrufen “intelligenter” Internetdienste, bei Fragebögen und bei den Bots der Hilfeseiten von Dienstleistern immer wieder feststellen, ist es mit der Klugheit der Services oft nicht weit her; nicht einmal simple Logik scheint mitunter zu herrschen, eigentlich die Domäne der Computerwelt. Dass Google mithilfe solcher unbedarfter Bots und unflexibler Rechenvorgänge glaubt, die Feinheiten journalistischer Inhalte oder die Seriosität von Verlagskonzepten erkennen und bewerten zu können, sollte den Medienverantwortlichen den Angstschweiß auf die Stirn treiben.

Reinhard Schlieker

Der langjährige Wirtschaftsjournalist und Autor Reinhard Schlieker bringt einen breiten Fernsehhintergrund mit. 1991 ist Schlieker in die Redaktion des ZDF-Heute-Journals eingetreten. Im Jahr 2000 wechselte er in die Finanzredaktion des ZDF mit Livemoderationen von der Frankfurter Börse in den aktuellen Nachrichtensendungen. Für Millionen Fernsehzuschauer ist Schlieker das seriöse Gesicht der deutschen Börse. 2001 veröffentlichte er das Buch „Zwischen Reibach und Ruin“. Während der Finanzkrise 2008 arbeitete er zeitweise im Team des ZDF-Studios New York und ab 2010 des ZDF-Studios Washington mit. Schlieker war zuvor für den deutsch-britisch-schweizerischen European Business Channel mit Sitz in Zürich tätig, für den er zeitweise auch als Korrespondent aus Paris und London berichtete.