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High on Innovation: Wie DAX-Konzerne die Cannabis-Legalisierung bewerten

Cannabis
Foto von Brian Lundquist auf Unsplash
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Lesezeit4 Min · 817 Wörter

Die Cannabis-Legalisierung ist ein umstrittenes Thema, das Stoff für Diskussionen liefert. Aktuell überschlagen sich die Schlagzeilen:“ Dieser Biergarten verbietet den Cannabis-Konsum!“ – Direkt nebenan ist es wiederum erlaubt. Das neue Cannabis-Gesetz ist ein großer Schritt innerhalb der Drogenpolitik Deutschlands. Doch wie schätzen DAX-Konzerne die Situation ein? Könnte der Joint demnächst das Feierabendbier ersetzen? Fragen über Fragen, doch Business Punk hat die Antworten.

Am 1. April war es so weit: Hunderte Menschen trafen sich auf dem Platz vor dem Brandenburger Tor. Um Mitternacht leuchteten etliche Feuerzeuge auf und zündeten die ersten legalen Joints an. Der „Duft der Freiheit“ zog durch die Luft und trotz Anwesenheit der Polizei wurde niemand verhaftet. Ein wahrgewordener Traum für rund 4,5 Millionen Personen, die innerhalb Deutschlands regelmäßig Cannabis konsumieren. Dennoch scheinen nicht alle überzeugt zu sein.

Cannabis-Regeln innerhalb der DAX-Konzerne

Nach der Legalisierung ist es nun offiziell: Der Anbau von Cannabis in den eigenen vier Wänden ist mit bis zu drei Pflanzen erlaubt, Erwachsene dürfen insgesamt bis zu 50 Gramm besitzen und mit 25 Gramm in der Tasche unterwegs sein. Eine Entwicklung, welche nicht alle der 40 DAX-Unternehmen mit freudestrahlenden Gesichtern begrüßen.

Der Business Insider hat in Erfahrung gebracht, wie genau die DAX-Konzerne die Cannabis-Legalisierung bewerten. Gestatten sie ihren Mitarbeitenden die neuen gesetzlichen Freiheiten auch im Büro oder im Rahmen von Betriebsfeiern? Von strengen Cannabis-Regeln, die im Falle eines Fehlverhaltens zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen können, bis hin zu bekifften Betriebsfeiern scheint alles möglich zu sein. Wir fassen zusammen.

Kiffen? Nicht während der Arbeitszeit!

Ein Großteil der DAX-Konzerne scheint hinsichtlich der Cannabis-Legalisierung ähnliche Vorstellungen zu haben. Auf dem Betriebsgelände oder während der gängigen Arbeitszeit herrschen strenge Verbote. Argumentiert wird in vielen Fällen damit, dass Mitarbeitende nicht berauscht zur Arbeit erscheinen sollen. Weitere Gründe seien Sicherheitsbedenken, die den THC-Gehalt betreffen, da Mitarbeitende, die unter Drogen stünden, eher Unfälle verursachen würden.

Gut, bisher war es auch nirgends gern gesehen, wenn Mitarbeitende morgens schon hackedicht auf der Arbeit aufgetaucht sind. Insofern sind diese Verbote hinsichtlich Cannabis nicht sonderlich überraschend. Fakt ist, dass Unternehmen wie beispielsweise Beiersdorf, Henkel, RWE, E.ON und die Daimler Truck AG an strengen Verboten festhalten. Vieles ändert sich durch die Legalisierung dahingehend also nicht.

Andere Unternehmen wie Adidas, Brenntag, Heidelberg Materials Mercedes und Symrise halten sich im Rahmen dieser Diskussion lieber geschlossen und wollten sich laut Business Insider nicht öffentlich zur Cannabis-Legalisierung äußern.

Konsum von Cannabis und Alkohol nicht gänzlich ausgeschlossen

Im Gegensatz zum strikten Fahrplan der oben genannten Unternehmen, sind sich andere DAX-Konzerne nicht ganz sicher, wie sie die aktuelle Lage bewerten sollen. So ist beispielsweise BMW bereit, die neue Gesetzgebung und ihre Auswirkungen auf das firmeninterne Arbeitsumfeld erst einmal zu prüfen, bevor eine klare Entscheidung getroffen wird. Eine gesonderte Vereinbarung erscheint hier durchaus möglich zu sein. Auch Siemens Healthineers schließt den Konsum am Arbeitsplatz nicht gänzlich aus. Intern laufen Gespräche zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat, um mögliche Regelungen hinsichtlich des Konsums zu prüfen.

Der Automobilzulieferer Continental spricht wiederum von der Abhängigkeit lokaler Betriebsvereinbarungen, weshalb das Kiffen an manchen Standorten erlaubt und an anderen untersagt sein könnte. An sich herrsche auch hier ein generelles Alkohol- und Rauschmittelverbot für Veranstaltungen des Betriebs, das Unternehmen wolle jedoch Sonderregeln in Erwägung ziehen.

Der Meinung schließt sich auch die Telekom an und schließt eine Anpassung vorhandener Regeln für Betriebsfeiern zunächst nicht aus. Doch die Mehrheit, wie beispielsweise die DHL-Logistikgruppe, spricht strenge Verbote aus, die auch auf Firmenveranstaltungen gelten sollen.

Bei Hanf-Konsum drohen Konsequenzen

Der Großteil der 40 DAX-Konzerne setzt also weiterhin auf ein Verbot von Cannabis. Hierdurch bleibt vieles beim Alten. Sollten sich Mitarbeitende von der Freude über die Legalisierung anstecken lassen und mit gläsernen roten Augen auf der Arbeit erscheinen, könnte die ein oder andere Strafe auf entsprechende Personen warten.

Bei einem Verstoß der geltenden Konsumregelungen würden Unternehmen Maßnahmen ergreifen, die trotz Legalisierung eine Kündigung oder Abmahnung nach sich ziehen könnten. Wer davon ausgeht, dass durch die Entscheidung des Gesetzgebers keinerlei Konsequenzen drohen, der irrt. So dürfen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in ihrem Haus sehr wohl entscheiden, was geht und was nicht. Es ist wie beim Alkoholkonsum, der ebenfalls Konsequenzen nach sich ziehen könnte.

Zudem sollten Cannabis-Fans bedenken, dass trotz Teillegalisierung der Verkauf von Hanf weiterhin untersagt ist. Offizielle Verkaufsstellen wird es erst ab Juli 2024 geben. Diese wird es in Form von Fachgeschäften oder Cannabis-Social-Clubs geben. Wer derzeit also im Besitz höherer Mengen der Droge ist, wird diese zweifellos aus illegaler Hand haben. Die Ernte der Pflanze in den eigenen vier Wänden dürfte zum heutigen Zeitpunkt noch nicht sonderlich ertragsreich sein. Daher könnten konsumierende Personen als Zeugen geladen und vor Gericht dazu angehalten werden, wahrheitsgemäße Aussagen über die illegale Quelle zu tätigen.

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