Ist das Zensur? Zuckerberg durfte auf Facebook nicht sagen lassen, was Sache ist
Mark Zuckerberg hat sich in einem Brief an den US-Justizausschuss darüber beschwert, dass die Regierung Biden massiv Einfluss auf Facebook genommen hat. Er steckt damit im gleichen Dilemma wie andere Betreiber großer Medienplattformen. Wie frei geht es da zu?
Das deutsche Grundgesetz ist mit Blick auf die Presse glasklar: „Eine Zensur findet nicht statt“, heißt es im Artikel fünf. Auf EU-Ebene ist der Satz etwas mühsamer formuliert, meint aber dasselbe: „Medienfreiheit und Medienpluralismus sind wesentliche Bestandteile der Demokratie und der Grundrechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger“, heißt es vom Europäischen Rat. Und in der „Bill of Rights“ der USA steht: „Der Kongress soll kein Gesetz erlassen …, das die Meinungs- oder Pressefreiheit einschränkt …“. Ist an all diesen Aussagen eigentlich irgendetwas missverständlich?
Offenbar schon: Meta-Chef Mark Zuckerberg hat sich jetzt beschwert, dass Facebook seinen Nutzern während der Corona-Pandemie Inhalte vorenthalten musste, die das Weiße Haus nicht sehen wollte. Er beklagt in einem Brief an den Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses, dass sein Konzern während der Corona-Pandemie von der US-Regierung „unter Druck gesetzt“ worden sei, Inhalte im Zusammenhang mit dem Virus zu zensieren. „Im Jahr 2021 haben hochrangige Beamte der Biden-Administration, darunter das Weiße Haus, unsere Teams monatelang wiederholt unter Druck gesetzt, bestimmte COVID-19-Inhalte, darunter Humor und Satire, zu zensieren“, schreibt er.
Damit nicht genug: Zuckerberg räumt in dem Schreiben ein, dass Facebook Inhalte, die sich auf die Berichterstattung über Joe Bidens Sohn Hunter vor den Wahlen 2020 bezogen, zurückhalten musste. Es geht um die „Laptop-Affäre“: Auf der Festplatte von Hunter Bidens Laptops fanden Ermittler Textnachrichten, Fotos sowie Finanzdokumente zwischen Hunter Biden, seiner Familie und Geschäftspartnern, die belegen, wie der Sohn des Präsidenten von dessen politischen Einfluss bei ausländischen Geschäften profitierte. Insgesamt hat Facebook in etwas mehr als einem Jahr mehr als 20 Millionen Inhalte entfernt.
Zuckerberg steckt im gleichen Dilemma wie Elon Musk es mit seiner Plattform X erlebt. Musk sieht X als Hort der Meinungsfreiheit. Die Europäische Union wiederum erinnert den Unternehmer ständig an seine Auskunftspflichten und ihren Digital Service Act (DSA) und droht mit Millionengeldstrafen. Inzwischen reden beide Seiten über Anwälte miteinander. Und Pawel Durow, Mitgründer und Betreiber des Messengerdienstes Telegram, steht heute vor dem Richter in Paris, nachdem ihn die französische Polizei seit vier Tagen in Gewahrsam festhält. Ihm wird vorgeworfen, das Unternehmen habe es versäumt, Kriminalität auf der App nicht ausreichend zu bekämpfen.
Zuckerberg, Musk, Durow – sie alle sind Inhaber von Plattformen, auf denen Menschen ihre Ansichten zum Besten geben – und zwar weltweit. Als globale Unternehmer wissen sie: Was an einem Ende der Welt als richtig angesehen wird, kann am anderen Ende für völlig falsch gehalten werden. Sie mischen sich deswegen am liebsten nicht ein. Sie haben ein Recht dazu.