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Resturlaub: So lange darf er wirklich genommen werden!

Resturlaub: So lange darf er wirklich genommen werden!
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Aktualisiert
Lesezeit3 Min · 517 Wörter

Resturlaub in Gefahr? Jetzt herausfinden, wie lange er gilt und wann er verfällt. Wichtige Infos zu Fristen und Ausnahmen für Arbeitnehmer:innen.

Sobald das neue Jahr begonnen hat, blicken viele Arbeitnehmer:innen auf ihr Urlaubskonto. Die Frage, die sich dabei stellt: Wie viel Resturlaub ist noch übrig, und bis wann muss er genommen werden? Diese Fragen sind nicht nur für die Urlaubsplanung wichtig, sondern auch für die rechtliche Absicherung. Denn wer seinen Resturlaub nicht rechtzeitig nimmt, könnte ihn verlieren. Doch keine Sorge, es gibt Ausnahmen und wichtige Regelungen, die jeden betreffen können.

Urlaubsanspruch in Deutschland

In Deutschland ist der Anspruch auf Urlaub per Gesetz geregelt. Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer:innen bei einer Sechstagewoche mindestens 24 Werktage Urlaub im Jahr zustehen. Bei einer Fünftagewoche sind es 20 Tage. Doch was passiert, wenn der Urlaub aus gesundheitlichen, betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden konnte? In solchen Fällen kann der Resturlaub ins nächste Jahr übertragen werden, allerdings nur bis zum 31. März. Danach verfällt er – es sei denn, es greifen bestimmte Ausnahmen.

Ausnahmen: Wenn der Resturlaub länger gültig ist

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2019 hat die Spielregeln geändert. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, ihre Mitarbeitenden darauf hinzuweisen, den Urlaub rechtzeitig zu nehmen. Wird diese Mitwirkungspflicht nicht erfüllt, verfällt der Urlaub nicht automatisch. Das bedeutet, dass die Frist bis zum 31. März nicht gilt, wenn der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden nicht ausreichend informiert hat. In besonderen Fällen, wie bei betrieblicher Notwendigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, kann die Frist sogar bis zum 31. Mai verlängert werden.

EuGH stärkt Arbeitnehmerrechte

Im September 2022 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Rechte der Arbeitnehmer:innen weiter gestärkt. In Deutschland gibt es eine dreijährige Verfallsfrist für Resturlaub. Doch der EuGH hat klargestellt, dass dieser Anspruch nicht automatisch nach drei Jahren verfällt, wenn der Arbeitgeber nicht vorher darauf hingewiesen hat. Diese Entscheidung wurde von den höchsten deutschen Arbeitsrichter:innen in Erfurt umgesetzt. Besonders bei Langzeiterkrankungen verlieren Arbeitnehmer:innen ihren Urlaubsanspruch nicht, wenn der Arbeitgeber seine Informationspflicht verletzt hat.

Resturlaub bei Kündigung

Was passiert mit dem Resturlaub, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Hier gibt es eine klare Regelung: Resturlaub verfällt nicht einfach. Tobias Werner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, erklärt gegenüber dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, dass der Arbeitgeber in solchen Fällen zur Urlaubsabgeltung verpflichtet ist. Das bedeutet, dass der Resturlaub in Geld umgewandelt und ausgezahlt werden muss. Arbeitnehmer:innen müssen also keine Angst haben, dass sie ihren Urlaub verlieren, wenn sie das Unternehmen verlassen.

Fazit

Der Umgang mit Resturlaub ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Arbeitgeber:innen müssen ihre Mitwirkungspflicht ernst nehmen, und Arbeitnehmer:innen sollten ihre Rechte kennen. Die gesetzlichen Regelungen und die jüngsten Urteile des EuGH und des Bundesarbeitsgerichts bieten einen klaren Rahmen, der sicherstellt, dass niemand unverschuldet seinen Urlaub verliert. Wer sich rechtzeitig informiert und die Fristen im Blick behält, kann seinen Resturlaub entspannt genießen – oder sich im Falle einer Kündigung auf eine finanzielle Abgeltung freuen.

Quelle: utopia.de

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