AnlagePunk · Altersvorsorge nach Trennung

Scheidungs-Finanzcheck: Wer gewinnt das Rentenpunkte-Duell?

Wenn die Liebe endet, beginnt das Rechnen
Shutterstock Wenn die Liebe endet, beginnt das Rechnen
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Wenn die Liebe endet, beginnt das Rechnen: Der Versorgungsausgleich teilt Rentenansprüche nach festen Regeln. Wer profitiert, wer verliert – und wie man die eigene Altersvorsorge trotz Trennung absichert.

Die finanzielle Nachwirkung einer Scheidung reicht bis weit ins Rentenalter. Während Immobilien und Konten relativ schnell aufgeteilt werden, bleibt die Frage nach der Altersvorsorge oft im Nebel.

Dabei greift hier ein klares System: Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass beide Ex-Partner fair an den gemeinsam erworbenen Rentenansprüchen beteiligt werden. Wie genau dieser Mechanismus funktioniert und welche finanziellen Konsequenzen er für die Altersvorsorge hat, bleibt vielen dennoch unklar.

Der Versorgungsausgleich: Halbe-halbe bei der Rente

Bei einer Scheidung tritt automatisch der sogenannte Versorgungsausgleich in Kraft. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass alle während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt werden. Laut „Bild“ werden dabei nicht die gesamten Rentenansprüche geteilt, sondern nur jene, die während der Ehezeit erworben wurden.

Das Prinzip dahinter: Was gemeinsam erwirtschaftet wurde, wird auch gemeinsam geteilt – unabhängig davon, wer mehr oder weniger zum Haushaltseinkommen beigetragen hat. Der Versorgungsausgleich erfolgt direkt während des Scheidungsverfahrens und nicht erst beim Renteneintritt. Wie „t-online“ berichtet, werden die Rentenpunkte dabei durch die sogenannte „interne Teilung“ direkt zwischen den Rentenkonten der Ex-Partner übertragen. Hat einer der Partner noch kein eigenes Rentenkonto, wird automatisch eines eingerichtet.

Die Rentenpunkte-Mathematik: Wer gewinnt, wer verliert?

Die Berechnung folgt einer klaren Logik: Zunächst wird ermittelt, wie viele Rentenpunkte jeder Partner während der Ehe hinzugewonnen hat. Von diesem Zugewinn muss dann jeder die Hälfte an den anderen abtreten. Ein Beispiel aus der Praxis verdeutlicht das Prinzip: Angenommen, Partner A startet mit 20 Rentenpunkten in die Ehe und erhöht diese auf 40 Punkte bis zur Scheidung. Partner B beginnt mit 25 Punkten und steigert auf 50 Punkte. Der Zugewinn beträgt also 20 bzw. 25 Punkte.

Nach dem Versorgungsausgleich muss Partner A 10 Punkte (die Hälfte seines Zugewinns) abgeben und erhält im Gegenzug 12,5 Punkte (die Hälfte des Zugewinns von Partner B). Wie „t-online.de“ erläutert, gewinnt Partner A unterm Strich 2,5 Punkte hinzu. Sie bekommt 2,5 Punkte, Ihr Partner verliert 2,5 – ein kleiner mathematischer Vorteil für den Partner mit dem geringeren Zugewinn.

Ausnahmen von der Regel: Wann der Versorgungsausgleich entfällt

Nicht immer kommt es zum Versorgungsausgleich. Bei Ehen, die weniger als drei Jahre gehalten haben, entfällt er automatisch – es sei denn, einer der Partner beantragt ihn ausdrücklich. Laut „t-online“ können Ex-Partner auch einvernehmlich auf den Versorgungsausgleich verzichten, wenn beide finanziell abgesichert sind und keine Benachteiligung entsteht.

Solche Vereinbarungen müssen jedoch notariell beurkundet werden. Wichtig zu wissen: Der Versorgungsausgleich betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern alle Formen der Altersvorsorge, die während der Ehe aufgebaut wurden – also auch betriebliche Renten, Pensionen und private Vorsorgeprodukte. Wie „Ihre-vorsorge“ betont, werden diese Ansprüche ebenfalls in die Berechnung einbezogen und fair aufgeteilt.

Business Punk Check

Der Versorgungsausgleich klingt fair, hat aber seine Tücken: Während die mathematische Aufteilung simpel erscheint, wird die Wertermittlung komplexer Anlageprodukte oft zum Streitpunkt. Besonders bei Selbstständigen oder Unternehmern mit flexiblen Einkommensstrukturen entstehen Bewertungslücken. Die größte Falle: Viele vernachlässigen nach der Scheidung den Wiederaufbau ihrer Altersvorsorge.

Statt sich auf die erhaltenen Rentenpunkte zu verlassen, sollten Geschiedene ihre Vorsorgestrategie komplett neu aufsetzen. Wer nach der Trennung nicht aktiv gegensteuert, riskiert eine massive Rentenlücke – unabhängig vom Versorgungsausgleich. Die bittere Wahrheit: Die meisten Geschiedenen erreichen nie wieder das Vorsorgeniveau ihrer Ehe.

Häufig gestellte Fragen

  • Kann ich den Versorgungsausgleich umgehen, um meine Rentenpunkte zu behalten?
    Ein vollständiger Verzicht ist nur bei kurzen Ehen (unter drei Jahren) oder bei notarieller Vereinbarung möglich. Alternativ können Ausgleichszahlungen vereinbart werden, bei denen ein Partner den anderen für den Verzicht auf Rentenpunkte finanziell entschädigt. Diese Option lohnt sich besonders für Gutverdiener mit hohen Steuersätzen.
  • Wie kann ich nach einer Scheidung meine Rentenlücke schließen?
    Nach der Scheidung sollte sofort ein Rentencheck erfolgen. Erhöhen Sie Ihre Sparrate für die private Altersvorsorge um mindestens 20%. Prüfen Sie außerdem die Möglichkeit freiwilliger Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung und maximieren Sie betriebliche Vorsorgemöglichkeiten. Besonders effektiv: Investieren Sie in einen breit gestreuten ETF-Sparplan mit monatlichen Einzahlungen.
  • Welche Vorsorgeprodukte eignen sich besonders nach einer Scheidung?
    Flexibilität ist jetzt entscheidend. Setzen Sie auf Produkte mit geringen Verwaltungskosten und hoher Liquidität. Global diversifizierte ETF-Portfolios bieten das beste Verhältnis von Rendite zu Risiko. Vermeiden Sie langfristige Bindungen mit hohen Abschlusskosten. Für Selbstständige sind zudem Rürup-Renten steuerlich attraktiv, während Angestellte die betriebliche Altersvorsorge maximal ausschöpfen sollten.
  • Was passiert mit meinen abgegebenen Rentenpunkten, wenn mein Ex-Partner vor Renteneintritt stirbt?
    Bei Tod des Ex-Partners vor dessen Renteneintritt gibt es keine automatische Rückübertragung der abgegebenen Rentenpunkte. Diese sind unwiderruflich übertragen. Anders verhält es sich, wenn der Ex-Partner bereits Rentenleistungen bezieht – hier können unter bestimmten Umständen Ansprüche zurückfließen, was jedoch eine individuelle rechtliche Prüfung erfordert.

Quellen: „Bild“, „t-online“, „Ihre-vorsorge“

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