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Schwitzen im Office: Was tun, wenn das Büro zum Backofen wird?

Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke lassen viele Büros zur Hitzefalle werden.
Shutterstock Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke lassen viele Büros zur Hitzefalle werden.
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Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke lassen viele Büros zur Hitzefalle werden. Doch während Schüler auf Hitzefrei hoffen können, sieht die Rechtslage für Berufstätige anders aus. Ein Experte erklärt, welche Rechte Arbeitnehmende bei extremer Hitze haben.

Die Hitzewelle rollt über Deutschland, das Thermometer kletterte vielerorts bereits Anfang Juli auf bis zu 40 Grad. Während draußen der Asphalt glüht, verwandeln sich auch zahlreiche Büros in Schwitzkästen. Die Konzentration sinkt, der Wunsch nach Hitzefrei steigt. Doch anders als in Schulen existiert für Berufstätige keine klare Regelung, wann der Laptop zugeklappt werden darf. Trotzdem gibt es Grenzen – und die sollten Arbeitgeber kennen.

Kein Hitzefrei, aber klare Schutzpflichten

Ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei existiert für Arbeitnehmende nicht, stellt Rechtsanwalt Paul Krusenotto vom Rechtsbeistandsportal Allright klar. Dennoch stehen Unternehmen in der Pflicht – sie müssen ihre Angestellten vor gefährlicher Hitze und somit ihre Gesundheit schützen, erklärt der Arbeitsrechtsexperte. Die rechtliche Basis dafür bilden die Arbeitsstättenverordnung und die technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Die magischen Temperaturgrenzen

Ab wann wird’s kritisch? Die Antwort liefern konkrete Temperaturwerte. Bei 26 Grad Raumtemperatur sollten erste Maßnahmen geprüft werden. Steigt das Thermometer auf 30 Grad, besteht Handlungspflicht. „Arbeitgeber sind zwar nicht verpflichtet, den Betrieb bei Hitze zu schließen. Sie müssen aber konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen, sobald bestimmte Temperaturgrenzen überschritten werden“, betont Krusenotto. Bei 35 Grad gilt ein Raum ohne spezielle Schutzmaßnahmen als ungeeignet für Büroarbeit.

Wer als Unternehmen untätig bleibt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch einen Vertrauensverlust in der Belegschaft. Die Grünen wollen hier nachbessern und fordern gesetzliche Änderungen – bislang ohne Erfolg.

Kreative Lösungen statt Schweißausbrüche

Was können Arbeitgeber konkret tun? Die Palette reicht von simplen bis zu strukturellen Maßnahmen. Eine Lockerung der Kleiderordnung kostet nichts, bringt aber sofortige Erleichterung. Kostenlose Getränke halten den Flüssigkeitshaushalt stabil. Ventilatoren und mobile Klimageräte schaffen zumindest punktuelle Abkühlung.

Besonders effektiv: flexible Arbeitszeitmodelle. Wer früh beginnt, kann in den kühleren Morgenstunden produktiv sein und die Hitze des Nachmittags vermeiden. Homeoffice-Optionen bieten zusätzliche Flexibilität – vorausgesetzt, die heimischen vier Wände sind kühler als das Büro.

Eigeninitiative mit Vorsicht

Selbst Hitzefrei zu nehmen, ist hingegen keine gute Idee. Krusenotto warnt davor, im eigenen Ermessen zu handeln. Das kann Konsequenzen haben, etwa in Form einer Abmahnung. Stattdessen empfiehlt der Experte das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen. Gemeinsam lassen sich oft pragmatische Lösungen finden.

Bleiben Arbeitgeber untätig, sollten Betroffene Fakten schaffen: Raumtemperaturen dokumentieren und gegebenenfalls den Betriebsrat oder die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten. In Italien geht man bereits einen Schritt weiter – dort wurden in vielen Regionen bei extremer Hitze bereits Arbeitsverbote verhängt.

Die Klimakrise wird Hitzewellen in Zukunft häufiger und intensiver machen. Unternehmen, die jetzt keine Hitzestrategien entwickeln, werden nicht nur mit Produktivitätseinbußen kämpfen, sondern auch im Wettbewerb um Fachkräfte ins Hintertreffen geraten. Progressive Arbeitgeber setzen daher auf klimaresistente Bürokonzepte mit intelligenter Gebäudetechnik und flexiblen Arbeitsmodellen.

Parallel dürfte der politische Druck für verbindliche Hitzeschutzregeln steigen. Was heute noch als Ausnahmefall gilt, könnte morgen zum Standard werden: Ein gesetzlich verankertes Recht auf hitzebedingte Arbeitsanpassungen, das sowohl die Gesundheit der Mitarbeitenden als auch die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen berücksichtigt.

Quelle: Merkur

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