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Skandal um App-Rabatte: Verbraucherzentrale verklagt Lidl und Penny!

Skandal um App-Rabatte: Verbraucherzentrale verklagt Lidl und Penny!
picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand Apps der Handelsketten Penny, Ikea, Rossmann, Kaufland, Lidl und Rewe sind auf dem Display eines iPhone zu sehen.
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Aktualisiert
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Die Verbraucherzentrale klagt gegen Lidl und Penny wegen App-Rabatten. Im Fokus: Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und mangelnde Preistransparenz.

Rabatte, Rabatte, Rabatte! Wer liebt sie nicht? Doch was passiert, wenn die versprochenen Schnäppchen plötzlich für Verwirrung sorgen? Genau das ist der Fall bei den Discountern Lidl und Penny. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich eingeschaltet und rechtliche Schritte eingeleitet. Der Grund: Die Werbung für App-Rabatte könnte gegen die Preisangabenverordnung verstoßen. Ein Thema, das nicht nur Schnäppchenjäger, sondern auch Datenschützer aufhorchen lässt.

Verstöße gegen die Preisangabenverordnung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich mit zwei Anträgen auf Unterlassung gegen Lidl und Penny an die Landgerichte in Heilbronn und Köln gewandt. Der Vorwurf: Die Discounter bewerben Rabatte für App-Nutzer, ohne den tatsächlichen Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf klar anzugeben. Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, betont gegenüber „Lebensmittel Zeitung“: „Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz“, heißt es laut „tagesschau.de“. Die Preisangabenverordnung verlangt, dass in der Werbung immer der Gesamtpreis angegeben wird, der für alle Kunden gilt – unabhängig davon, ob sie eine App nutzen oder nicht.

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