style & design · Arbeitsrecht

Unangebracht: Wann Weihnachtsgeschenke im Job zur Falle werden

Nette Aufmerksamkeit oder Bestechung?
Shutterstock
Erschienen
Aktualisiert
Lesezeit2 Min · 387 Wörter

Weihnachtsgeschenke im Job? Vorsicht! Was als nette Geste beginnt, kann schnell zur heiklen Gratwanderung zwischen Aufmerksamkeit und Bestechung werden. Hier erfährst du, was erlaubt ist und was nicht.

Nur noch wenige Tage bis Weihnachten. Auch die Zeit der Weihnachtsfeiern ist angebrochen und deshalb stellt sich auch jährlich die Frage: Welche Geschenke darf ich an meinem Arbeitsplatz eigentlich annehmen? Denn hier ist die Grenze zwischen netter Geste und Bestechung oft schmal.

Die Kunst des Schenkens im Job

Schrottwichteln im Büro, kleine Aufmerksamkeit für den Chef oder tolle Goodies für die Mitarbeiter: Das Schenken ist schon lange im Berufsalltag angekommen. Doch was ist da eigentlich erlaubt und wann wird aus einem Geschenk eine heikle Angelegenheit?

Wie „Karrierebibel“ laut „wmn.de“ berichtet, sind Wein, Champagner, Eintrittkarten, Übernachtungen oder Präsentkörbe die Evergreens unter den Geschenken. Doch ab welchem Zeitpunkt überschreitet man die Grenze und wann könnte ein Geschenk zum Problem werden?

Die No Gos der Job-Geschenke

Eine wichtige Regel lautet: Keine Geschenke annehmen, die an eine Gegenleistung geknüpft sind. Das gilt für alle Mitarbeitenden, nicht nur für Führungskräfte. Wenn der Schenkende eine Gegenleistung erwartet, ist es ratsam, das Geschenk abzulehnen. Andernfalls könnte der Verdacht der Bestechlichkeit aufkommen.

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Wertgrenze für Geschenke im Arbeitsumfeld. Doch der Wert eines Geschenks ist nicht immer entscheidend. Günstige Geschenke, oft bis zu 35 oder 50 Euro, gelten in der Regel als unproblematisch. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Selbst ein günstiges Geschenk kann problematisch sein, wenn es mit einer Gegenleistung verbunden ist.

Die individuellen Umstände sind entscheidend. Ein Geschenk, das mit einer Erwartung verknüpft ist, kann selbst bei geringem Wert als Bestechung gewertet werden. Wer solche Geschenke dennoch annimmt, könnte im schlimmsten Fall mit einer Kündigung rechnen, schreibt „wmn.de“.

Im Zweifel nachfragen

Kleine Geschenke, die nicht an eine Gegenleistung gebunden sind, können meist bedenkenlos angenommen werden. Doch bei Unsicherheit sollte man immer den Chef oder die Chefin fragen und sich eine Bestätigung einholen – am besten schriftlich.

Die Weihnachtszeit ist eine Zeit der Geschenke. Doch im Job sollte man genau hinschauen, was man annimmt. Die Grenzen zwischen einer netten Geste und Bestechung sind oft fließend. Wer sich unsicher ist, sollte besser nachfragen, als später in Erklärungsnot zu geraten.

Portrait Business Punk Redaktion

Business Punk Redaktion

Hier schreibt die Business-Punk-Redaktion. Mal er, mal sie, mal gar keiner. Ach und kauft unser Heft! Danke.