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Warum Syrer und Afghanen weiter nach Deutschland kommen werden

Asylrecht in Deutschland
Asylrecht in Deutschland, Foto Shutterstock 2059006739
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Solange Asylbewerber ein individuelles Recht darauf haben, dass ihr Einzelfall geprüft wird, wird auch Friedrich Merz ein generelles Aufnahmeverbot für bestimmte Nationen nicht durchsetzen können.

Gut gebrüllt, Löwe – oder mehr? Die Forderung von CDU-Oppositionschef Friedrich Merz nach dem Anschlag in Solingen liegt auf dem Tisch: „Weitere Flüchtlinge aus diesen Ländern nehmen wir nicht auf“, schlägt er Kanzler Olaf Scholz vor und meint damit Menschen aus Syrien und Afghanistan, aus deren Kreis immer wieder Straftaten in Deutschland verübt werden. Auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst stellt sich hinter die Forderung nach einem generellen Aufnahmestopp für Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan.

„Die Tat reiht sich ein in eine ganze Serie von Messerangriffen, denen in den letzten Monaten zahlreiche Menschen in Deutschland zum Opfer gefallen sind“, schreibt Merz. Seit Wochen streitet die Koalition über eine Verschärfung des Waffenrechts und über ein Messerverbot. „Nach dem Terrorakt von Solingen dürfte nun endgültig klar sein: Nicht die Messer sind das Problem, sondern die Personen, die damit herumlaufen.“ In der Mehrzahl der Fälle seien dies Flüchtlinge, in der Mehrzahl der Taten steckten islamistische Motive dahinter. Die Opposition hat gut reden, die Regierung ist es, die handeln müsste. Und sie muss jetzt zumindest prüfen, ob das, was die Opposition da vorschlägt, nicht nur politisch mit den Regierungspartnern durchsetzbar ist, sondern überhaupt rechtlich machbar. Und daran scheiden sich die Rechtsgelehrten.

Asylrecht in Deutschland und Europa

Es geht zunächst um die grundsätzliche Frage, ob das Asylgrundrecht ganz abgeschafft werden könnte – also keine Ausnahmen zu schaffen für Syrer und Afghanen, sondern schlicht das Asylgesetz im Grundgesetz mit einer entsprechenden Mehrheit im Bundestag aus der Verfassung zu kippen. Konkret geht es um Artikel 16a im Grundgesetz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, steht da. Das Bundesverfassungsgericht hat sich zur Bedeutung dieses Paragraphen widersprüchlich geäußert. In einem Urteil von 1996 sagen die Karlsruher Richter: Der Asyl-Artikel gehöre nicht zum Grundbestand der Verfassung und könnte auch abgeschafft werden. Ein paar Jahre zuvor hatte das Verfassungsgericht noch geurteilt: Das Asylrecht biete individuellen Schutz und der folge aus der Menschenwürde. Wenn das Asylrecht Teil der Menschenwürdegarantie ist, dann kommt eine Abschaffung nicht infrage. Auch nicht durch eine Grundgesetzänderung.

Nur die wenigsten Geflüchteten, die derzeit nach Deutschland kommen, erhalten jedoch Schutz nach dem Grundgesetz. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge waren es im vergangenen Jahr nur 0,8 Prozent. Wichtiger ist der Schutz nach dem Europa- und Völkerrecht. Hier war die Lage bislang klar: Richtlinien des Europarechts regeln das Asylrecht als individuelles Recht mit einer Einzelfallprüfung. Wenn Merz, Wüst und Co. Syrer und Afghanen raushalten wollen, müssten sie dieses individuelle Recht zugunsten einer Kontingentlösung abschaffen, die dann eben bei diesen beiden Herkunftsländern „null“ lauten würde. Alle Versuche, das zu tun, sind aber bislang gescheitert, und die Union hat es auch während ihrer Regierungszeit versäumt, hier umzusteuern. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Union im Bundestag, Thorsten Frei, denkt dennoch laut in diese Richtung. „Wir brauchen eine grundsätzliche Neuorientierung in der Migrationspolitik. (…) Die Migrationsherausforderungen sind so groß, dass Integration nicht mehr gelingt. Das ist ein enormes Sicherheitsrisiko“, lässt er sich jetzt auf „X“ zu dem Thema vernehmen.

Grüne, SPD und Linke lehnen die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl bisher grundsätzlich ab. Auch in der Bevölkerung sind solche Positionen nicht mehrheitsfähig. Nach einer Umfrage im Auftrag des Magazins „Stern“ wollten zumindest im vergangenen Jahr fast zwei Drittel (64 Prozent) der Deutschen, dass politisch Verfolgte weiterhin individuell Schutz in der EU beantragen können. Ein Drittel (32 Prozent) unterstützt hingegen den Vorschlag, das Individualrecht durch EU-Kontingente zu ersetzen.

Die europäische Perspektive

Die Asyldebatte in Deutschland findet vor dem Hintergrund der europäischen Migrationspolitik statt. Die EU-Staaten hatten vor gut einem Jahr auf eine deutliche Verschärfung des Asylverfahrens geeinigt. Vorgesehen ist unter anderem ein restriktiverer Umgang mit Migranten ohne Bleibeperspektive. Ein Kern der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sind Asylverfahren bereits an den EU-Außengrenzen. Dazu sollen Asylzentren in Grenznähe entstehen, in denen die Identität von Schutzsuchenden überprüft wird. Damit soll erreicht werden, dass Migranten mit geringen Aufnahmechancen erst gar nicht in die EU gelangen. Gleichzeitig sollen die Kriterien für sogenannte sichere Drittstaaten geändert und ausgeweitet werden. Damit gibt es dann mehr Länder, die als sicher eingestuft werden und von denen generell keine Flüchtlinge aufgenommen werden. Die gesamte Umstellung des Systems lässt aber bislang auf sich warten.

Syrien und Afghanistan werden aber unabhängig von der Systemumstellung bis auf Weiteres nicht zu den sicheren Herkunftsstaaten gehören. In Kabul herrscht das Regime der Taliban, und Syriens Staatschef Baschar al-Assad versucht, seine Macht inmitten eines seit 13 Jahren herrschenden Bürgerkriegs durchzusetzen. Zwischen 2011 und 2023 ist die Zahl der in Deutschland lebenden Syrer*innen um rund eine Million Personen gestiegen. Rund 650.000 haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Seit 2021 haben syrische Kriegsflüchtlinge, die zwischen 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Seitdem sind sie die größte Gruppe unter den Neu-Eingebürgerten. Seit Mitte 2016 erhalten viele syrische Geflüchtete den sogenannten subsidiären („behelfsmäßigen“) Schutz. Dazu müssen sie nachweisen, dass ihnen im Herkunftsland „ernsthafter Schaden“ droht, der Verweis auf den anhaltenden Bürgerkrieg genügt dafür. Die Arbeitslosenquote von syrischen Staatsangehörigen liegt bei 35,7 Prozent, das ist deutlich über dem Durchschnitt, der bei Flüchtlingen bei rund 29 Prozent liegt. Etwa 476.000 Menschen, die aus Afghanistan kommen, leben in Deutschland. Sie bilden nach den Syrern die zweitgrößte Gruppe von Geflüchteten in Deutschland. Etwa 24.000 Afghanen in Deutschland gelten als „ausreisepflichtig“, Abschiebungen in das Land sind aber ausgesetzt.

Unterm Strich: Deutschland ist ans eigene Grundgesetz sowie an EU-Recht gebunden. Das Grundgesetz lässt sich in Sachen Asyl nur schwer ändern. Und die EU setzt das, was sie sich vorgenommen hat, nur zögerlich und manchmal gar nicht um. Für Menschen von wo auch immer her, die nichts Gutes im Schilde führen, sind das paradiesische Zeiten.

Portrait Oliver Stock

Oliver Stock

Oliver Stock ist Herausgeber und Chefredakteur von Business Punk. Der studierte Volkswirt und Historiker sowie Autor mehrerer Bücher und Blogger (https://einbisschenbesser.de/) kennt die Welt der Politik, der Startups und der Unternehmen: Als Journalist arbeitet der 1965 in Hannover geborene Stock für focus online, die Schweizer Weltwoche und den Börsianer aus Wien. Er war Vize-Chef bei der Wirtschaftswoche und 16 Jahre beim Handelsblatt, als Korrespondent in Zürich, als Chef der Finanzzeitung in Frankfurt und die letzten fünf davon als Anführer von Handelsblatt online. Als Kommunikationschef von Ergo, Sprecher im Wirtschaftsministerium und Startup-Mitgründer kennt er auch die andere Seite.