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Witwenrente 2026: Neuer Freibetrag – so viel dürfen Sie dazuverdienen

Rentner leiden unter einer niedrigen Rente
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Es ist eine Nachricht, die in der Trauer untergeht – dabei bedeutet sie für Hunderttausende bares Geld: Zum 1. Juli 2026 dürfen Hinterbliebene mehr dazuverdienen, ohne dass ihnen die Witwenrente gekürzt wird. Der Freibetrag steigt, und gleichzeitig wird die Rente selbst erhöht. Für viele Witwen und Witwer heißt das unterm Strich: mehr auf dem Konto. Wer die Regeln kennt, lässt kein Geld liegen.

Der neue Freibetrag: 1.122,53 Euro im Monat

Die wichtigste Zahl zuerst. Ab dem 1. Juli 2026 liegt der Freibetrag bei der Witwen- und Witwerrente bei 1.122,53 Euro netto im Monat – vorher waren es 1.076,86 Euro. Bis zu dieser Grenze darf man eigenes Einkommen beziehen, ohne dass die Hinterbliebenenrente angetastet wird.

Und es kommt noch besser: Wer ein Kind mit Anspruch auf Waisenrente hat, bekommt pro Kind 238,11 Euro zusätzlichen Freibetrag obendrauf. Bei zwei Kindern wächst die anrechnungsfreie Grenze also schon auf rund 1.600 Euro.

So funktioniert die Anrechnung

Jetzt zum Mechanismus, an dem viele scheitern. Eigenes Einkommen – etwa die eigene Rente, ein Job oder Betriebsrenten – wird nicht voll angerechnet. Erst der Teil, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Die anderen 60 Prozent bleiben Ihnen.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht das Brutto, sondern ein pauschal ermitteltes Nettoeinkommen. Von der Bruttorente oder dem Bruttolohn wird also vorher ein gesetzlich festgelegter Anteil abgezogen, bevor überhaupt gerechnet wird.

Beispielrechnung: was wirklich abgezogen wird

Damit das greifbar wird, ein typischer Fall.

Eine Witwe hat ein anrechenbares Nettoeinkommen von 1.400 Euro im Monat aus ihrer eigenen Rente.

  • Freibetrag ab Juli 2026: 1.122,53 Euro
  • Über dem Freibetrag liegen: 1.400 − 1.122,53 = 277,47 Euro
  • Davon werden 40 Prozent angerechnet: 277,47 × 0,40 = 110,99 Euro

Von ihrer Witwenrente werden also rund 111 Euro abgezogen – nicht die vollen 277 Euro. Hätte sie ein Kind mit Waisenrentenanspruch, läge der Freibetrag bei über 1.360 Euro, und es würde kaum noch etwas angerechnet.

Und die Rente selbst steigt

Obendrauf kommt die allgemeine Rentenerhöhung: Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten um 4,24 Prozent – und damit auch die Witwen- und Witwerrenten. Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 Prozent. Für die große Witwenrente gilt 2026 eine Altersgrenze von 46 Jahren und 6 Monaten; ab 2029 sind es einheitlich 47 Jahre.

Business Punk Check

Die Witwenrente ist ein Thema, über das niemand gern nachdenkt – bis es zählt. Die gute Nachricht für 2026: Der Staat lässt mehr Hinzuverdienst zu, der Freibetrag steigt auf 1.122,53 Euro, und die Rente selbst legt um 4,24 Prozent zu. Wer eine eigene Rente oder einen Job hat, verliert die Hinterbliebenenrente also nicht so schnell, wie viele fürchten – angerechnet wird nur ein Teil des übersteigenden Einkommens, und das auch nur zu 40 Prozent.

Die ehrliche Empfehlung: Vor jeder Sorge erst rechnen. Wer Kinder mit Waisenrentenanspruch hat, profitiert zusätzlich. Und wer unsicher ist, sollte sich bei der Rentenversicherung oder einem Sozialverband den eigenen Fall durchrechnen lassen – es geht oft um mehr Geld, als man denkt.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente 2026? Ab dem 1. Juli 2026 liegt der Freibetrag bei 1.122,53 Euro netto im Monat. Pro Kind mit Waisenrentenanspruch kommen 238,11 Euro hinzu.

Wie wird eigenes Einkommen angerechnet? Nur der Teil des anrechenbaren Nettoeinkommens, der über dem Freibetrag liegt, wird zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Der Rest bleibt anrechnungsfrei.

Wie viel beträgt die Witwenrente? Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 Prozent der Rente des Verstorbenen, die kleine Witwenrente 25 Prozent.

Steigt die Witwenrente 2026? Ja. Zum 1. Juli 2026 steigen alle gesetzlichen Renten und damit auch die Witwen- und Witwerrenten um 4,24 Prozent.

Ab welchem Alter gibt es die große Witwenrente? Für Todesfälle im Jahr 2026 liegt die Altersgrenze bei 46 Jahren und 6 Monaten. Ab 2029 gilt einheitlich 47 Jahre. Unabhängig vom Alter gibt es sie auch bei Erziehung eines Kindes oder verminderter Erwerbsfähigkeit.

Quellen: Steuertipps, gegen-hartz.de, Bürger & Geld

Portrait Uli Weißgerber

Uli Weißgerber

Seit über 25 Jahren bewegt er sich an der Schnittstelle von Medien, Marketing und Technologie. Stationen? Sport1, ProSiebenSat.1, Bertelsmann – er war beim Start von Sport1.de dabei hat unter anderem die erste Affiliate-Kampagne in Polen ausgerollt hat. Später hat er mit getperformance das erste TV-Performance-Tracking entwickelt und Marken wie Trivago ins Fernsehen katapultiert. Als Gesellschafter von Promipool wurde er Publisher und baute ein starkes, unabhängiges Content-Portfolio auf. Heute bringt er mit seinem Team und Partnern eigene, komplexe KI-Workflow-Lösungen in Verlage und Agenturen, die mehr können als Buzzwords – unter anderem steuern sie die komplette digitale Plattform von Business-Punk.com.