Green & Sustainability In Tschechien müssen Supermärkte Übriggebliebenes an Hilfsorganisationen geben

In Tschechien müssen Supermärkte Übriggebliebenes an Hilfsorganisationen geben

Containern ist in Deutschland problematisch. Egal ob Bedürftiger oder Lebensmittelaktivist – wer weggeworfene Lebensmittel aus Tonnen auf den Grundstücken von Supermärkten holt, begeht wahlweise Hausfriedensbruch oder Diebstahl. Denn, so absurd es klingt, Abfall ist hier bis zur Abholung Eigentum des Wegwerfers. Dabei ließe sich Vieles davon noch gut nutzen und verzehren, denn Supermärkte schmeißen gerade erst abgelaufene Produkte weg oder jene mit noch so kleinen Schönheitsfehlern. Qualitativ betrachtet sind die Lebensmittel aber oft einwandfrei.

Ein Fall fürs Verfassungsgericht

Um diese Verschwendung einzudämmen, trat in Tschechien nun ein Gesetz in Kraft, das große Supermärkte ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadtratmetern verpflichtet nicht mehr Verkäufliches kostenlos an Hilfsorganisationen abzugeben, anstatt es wegzuwerfen. Sonst droht eine Geldstrafe von bis zu 390.000 Euro. Deftig.

Vor Inkrafttreten musste sich allerdings das Verfassungsgericht mit dem Gesetz beschäftigen, gegen das mehrere Abgeordnete des Senats Klage eingereicht hatten. Begründung: Eingriff in das Eigentumsrecht.

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