Leadership & Karriere Paris verklagt Airbnb – Wie wehren sich jetzt deutsche Städte?

Paris verklagt Airbnb – Wie wehren sich jetzt deutsche Städte?

Wer das Pech hat, in der Berliner Simon-Dach-Straße tatsächlich noch ein richtiger Anwohner zu sein und täglich über die Kotze im Hauseingang steigen muss, der hat wahrscheinlich Airbnb schon mehr als einmal in die Hölle gewünscht. Doch nicht nur Anwohner, auch Wohnungssuchende in europäischen Metropolen kennen die Debatten darüber, welchen Anteil Flatsharing-Plattformen am angespannten Wohnungsmarkt haben. Als Vermittler auch illegaler Touristenunterkünfte seien sie für steigende Mieten mitverantwortlich.

In Paris ist Bürgermeisterin Anne Hidalgo jetzt der Kragen geplatzt. Weil bestehende Regulierungen die Vermietung illegaler Ferienwohnungen auf der Plattform nicht eindämmen, will die Stadt Airbnb nun direkt angehen und zieht mit einer Forderung von 12,5 Mio. Euro vor Gericht. Das verkündete Hidalgo am Samstag mit einem „Es reicht!“ auf Twitter.

Nach Pariser Recht benötigen Privatleute, die Zimmer oder Wohnungen vermieten, eine Registriernummer von der Stadtverwaltung, maximal darf 120 Tage im Jahr vermietet werden. So soll sichergestellt werden, dass die gelegentliche Vermietung zwar möglich ist, die betreffenden Wohnungen jedoch auch weiterhin als solche genutzt und nicht als De-Facto-Ferienwohnungen dem Wohnungsmarkt entzogen werden.

In Berlin ist die Rechtslage ähnlich. Nach dem Zweckentfremdungsverbot, das in dieser Form seit August 2018 gilt, benötigt jeder eine Genehmigung, der mehr als 49 Prozent der Wohnfläche seiner Hauptwohnung zeitweise vermieten will. Wer etwa zeitweise nur ein Zimmer vermieten möchte, muss sich lediglich registrieren. Die Vermietung von Zweit- oder Nebenwohnungen ist auf 90 Tage im Jahr begrenzt und bedarf ebenfalls der Genehmigung unter bestimmten Voraussetzungen.

Wozu dann noch die Klagerei?

Das kommerzielle Vermieten der eigenen Wohnung ist also in Berlin bereits stark reguliert und begrenzt. Das findet auch Stadtentwicklungsexpertin Katalin Gennburg, die für die Linke im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen sitzt und an der Verschärfung des Gesetzes mitgewirkt hat. Dennoch begrüßt sie den Pariser Vorstoß.

„Das Gesetz ist ein starkes Gesetz“, sagt sie uns im Telefongespräch. Jedoch: Wie in Paris besteht auch hier der Verdacht, dass weiterhin zahlreiche Wohnungen ohne Registrierung oder Genehmigung und somit illegal als Ferienwohnungen auf der Plattform angeboten werden. Und um dem nachzugehen, bedarf es der Mitwirkung Airbnbs. „Das Problem“, so Gennburg weiter, „ist, dass Airbnb bislang nicht kooperiert hat.“ Die Plattform gebe aus Gründen des Datenschutzrechts in Irland, wo die verarbeitenden Server stünden, keine Auskünfte über potenziell illegal Vermietende. „Die Gesetze sind nicht das Problem. Das Problem ist, dass der Konzern massiv darauf aus ist, Regeln zu brechen und sich nicht daran zu halten, was die Städte ihnen sagen.“

Eindeutig mehrdeutig

Dass Airbnb Regeln bricht, meint auch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtenwicklung und Wohnen, die uns auf Anfrage mitteilte: „Wir haben Airbnb gegenüber mehrfach bekräftigt, dass sie als Vermittlerin der Wohnungen verpflichtet ist, entsprechend dem Berliner Zweckentfremdungsgesetzes zu handeln, indem sie uns die hierfür erforderlichen Daten zur Verfügung stellt.“

Wäre Rechtsauslegung doch nur immer so eindeutig! Es stimmt zwar, dass laut dem Gesetz Kundendaten zugänglich gemacht werden müssen. Da die Server jedoch in Irland stehen, sei Airbnb Deutschland nicht der eigentliche Anbieter. Das Berliner Verwaltungsgericht folgte dieser Argumentation und gab im März Airbnb Recht, als der Bezirk Pankow entsprechende Auskünfte verlangte.

Und nun?

Die SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen, Ülker Radziwill, sieht noch ein weiteres Problem: „Im Zweckentfremdungsverbotsgesetz sind die Sanktionen klar geregelt, allerdings für die Anbieter.“ Die Haftung der Plattformen für Veröffentlichungen steht also nicht unbedingt im Vordergrund. „Daher“, so Radziwill, „kann Berlin einen solchen Schritt wie in Paris gegen die Plattform selbst auch prüfen.“

Aber auch anderen Ideen wird nachgegangen. In einem Gutachten, erklärt Ausschussmitglied Gennburg, wurden entsprechende Vorgänge in anderen Städten untersucht: „Wir wissen aus Wien und München, dass sich da jetzt Sachen bewegen und dass auch gesagt wird: der Konzern haftet, also der Anbieter, die Plattform haftet, auch für illegale Angebote.“ So wurde Airbnb etwa in München vom Verwaltungsgericht eben doch zur Auskunft verpflichtet. „Deswegen ist es gut, dass auch Paris jetzt mal vorprescht.“

Gennburg hat auch noch eine weitere Idee. „Airbnb-Anbieter zahlen keine Übernachtungssteuer und das Vermieten wird auch nicht direkt steuerlich überprüft.“ Warum also nicht das Finanzamt mit ins Boot holen? „Ich plädiere ja dafür, dass man einfach mit der Steuer-ID gemeldet ist als Anbieter. Dann wäre das steuerlich nachvollziehbar. Und es gibt keinen schärferen Kontrolleur in Deutschland als die Finanzbehörde.“

Und Airbnb? Argumentiert in diesen Fällen natürlich im eigenen Interesse. Hinter der Behauptung, die oberste Priorität habe der durchaus berechtigte Schutz der Kundendaten, steht natürlich ebenso die Tatsache, dass die Plattform eben auch von den illegalen Vermietungen lebt. Airbnb gibt sich als lifestylige Vermittlungsagentur für den total nahbaren und individuellen Städtetrip mit Unterkunft unter Freunden. Wer nebenbei aber klassische Branchen wie das Hotelgewerbe disruptet und auch noch zu verstärkten Spannungen auf dem Wohnungsmarkt beiträgt, muss dann auch mit Gegenwind rechnen.

Das könnte dich auch interessieren

Die 40-Stunden-Woche – Ist das noch zeitgemäß? Leadership & Karriere
Die 40-Stunden-Woche – Ist das noch zeitgemäß?
Unbeliebte Formulierungen in Stellenanzeigen: Wie Unternehmen potenzielle Talente abschrecken Leadership & Karriere
Unbeliebte Formulierungen in Stellenanzeigen: Wie Unternehmen potenzielle Talente abschrecken
Sechs echte Gamechanger für wirkungsvolle Führung Leadership & Karriere
Sechs echte Gamechanger für wirkungsvolle Führung
Petz-Kultur in Deutschland: Jeder Zweite würde einen Mitarbeitenden verpetzen Leadership & Karriere
Petz-Kultur in Deutschland: Jeder Zweite würde einen Mitarbeitenden verpetzen
Job-Crafting statt Kündigung – Der neue Trend für mehr Zufriedenheit im Job Leadership & Karriere
Job-Crafting statt Kündigung – Der neue Trend für mehr Zufriedenheit im Job