Life & Style Pleitewelle bei Bauträgern: Wie Familien ihren Traum von eigenen Haus noch retten können

Pleitewelle bei Bauträgern: Wie Familien ihren Traum von eigenen Haus noch retten können

Für die Deutschen gilt: Sie müssen aus eigenem Interesse vorsichtig sein. Diese sieben Tipps geben professionelle Ratgeber wie etwa der Verband der privaten Bauherren oder auch der Bauherrenschutzbund:

Nicht die Nerven verlieren

Häufig stockt der Baufortschritt schon vor der Insolvenz. Die Firma arbeitet schlecht, die Qualität sinkt. Subunternehmer, die vom Bauträger hingehalten werden, verzögern den Baufortschritt. Manche Bauherren werden dann nervös. Sie erklären wegen Verzugs und erfolglos abgelaufener Nachfristen den Rücktritt – und verlieren damit ihren Rettungsanker: Die Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die sie als zukünftigen Eigentümer der Immobilie ausweist. Sie ist meist die einzige Sicherung, die nicht in die Insolvenzmasse einfließen kann. Der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Bauträger ist im Fall der Insolvenz dagegen wirtschaftlich so gut wie wertlos. Das heißt: Die Bauherren verlieren im Fall einer Bauträger-Insolvenz das gezahlte Geld. Das ist aber nicht alles. Denn obwohl die Immobilie weg ist, läuft der Immobilienkredit weiter, und den müssen die Bauherren bedienen. 

Möglichst auf eigenem Grundstück bauen

Bauherren, die mit einem Generalunternehmer auf dem eigenen Grundstück bauen, trifft eine Firmenpleite in der Regel nicht so hart wie Bauherren, die Grundstück und Bau über einen Bauträger organisieren. Hinzu kommt: Das Grundstück ist in der Regel mit einer Finanzierungsgrundschuld des Bauträgers belastet – und geht damit bei einer Pleite an die Bank. Der Bauherr steht dann ganz ohne etwas da. 

Ausgewogener Zahlungsplan im Bauvertrag vereinbaren

Abschlagsforderungen dürfen laut Gesetz immer nur dem Wertezuwachs des Bauwerks auf dem Grundstück entsprechen. Bauherren sollten also nur das bezahlen, was an Leistung wirklich erbracht wurde. Deswegen sollte man immer den Baufortschritt und die Fertigstellung des Bauwerks im Auge behalten. Als Richtwert gilt: Bis zur Rohbaufertigstellung sollte nicht mehr als etwa 50 Prozent der Gesamtbausumme gezahlt worden sein. Zahlen Bauherren zu viel, ist die geleistete Überzahlung im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens verloren. Ob Sie nach dem Insolvenzverfahren das zu viel gezahlte Geld zurückerhalten, ist höchst ungewiss. 

Vorher schlau machen

Bauherren sollten einen möglichen Baupartner immer gründlich unter die Lupe nehmen. Wirtschaftsauskunftsdateien wie Creditreform geben Bauherren Informationen darüber wie der Bauträger finanziell dasteht. Wer lange auf dem Markt tätig ist, stellt ein geringeres Insolvenzrisiko dar, als eine neu gegründete Firma. 

Fertigstellungssicherheit hilft ein bisschen 

Bauherren haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Fertigstellungssicherheit, die sie einbehalten, in Höhe von fünf Prozent der Bausumme. Sie dient der pünktlichen Fertigstellung des Gebäudes ohne wesentliche Mängel. Diese Sicherheit hilft Bauherren auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens. Mit Hilfe der einbehaltenen Summe können sie entstandene Zusatzkosten zumindest abmildern. Die Fertigstellungssicherheit können Bauherren entweder mit der ersten Abschlagzahlungen einbehalten oder der Vertragspartner übergibt eine Bankbürgschaft oder Fertigstellungsversicherung über die gleiche Summe. Meistens ist die Summe jedoch viel zu gering, um die Schäden aus einer Insolvenz abzudecken und zum Beispiel unter eigener Regie weiterzubauen.

Baufertigstellungsversicherung hilft mehr

Eine Baufertigstellungsversicherung dient als Bürgschaft, falls das Bauunternehmen in Konkurs geht. In der Regel übernimmt die Baufirma den Abschluss der Versicherung. Die Kosten rechnet das Unternehmen in den Kaufpreis ein. Sie liegen bei rund drei Prozent der gesamten Bausumme. Bei einem Bauvorhaben in Höhe von 200.000 Euro fallen beispielsweise 6000 Euro an.

Nichts mehr investieren

Noch Möbel oder Sonderwünsche für die neue Wohnung zu bestellen und in Auftrag zu geben, ist risikoreich, wenn der Bauträger bereits pleite ist. Auch die Mietwohnung zu kündigen ist hochriskant. Wie das Insolvenzverfahren ausgeht, ist in den ersten Monaten nicht absehbar.

Am Ende dieser Geschichte steht wieder eine Zahl: Sechs Prozent. So hoch ist durchschnittlich die Quote, die Bauherren nach jahrelangem Warten und einem durchlebten Insolvenzverfahrens ihres Bauträgers von ihren Forderungen wiedersehen. Unterm Strich bleibt die Erkenntnis: Bauen mit Bauträger ist in Deutschland riskant. In diesen Monaten besonders. 

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