Life & Style Pleitewelle bei Bauträgern: Wie Familien ihren Traum von eigenen Haus noch retten können

Pleitewelle bei Bauträgern: Wie Familien ihren Traum von eigenen Haus noch retten können

Eine massive Pleitewelle bedroht derzeit die Bauträger und damit ihre Kunden. Gehen sie in die Insolvenz, können sie Bauherren gleich mit in den finanziellen Abgrund zu reißen, wenn die nicht vorgesorgt haben. Der Traum vom eigenen Heim ist auf jeden Fall bis auf weiteres geplatzt. Was hilft dagegen?

Am Anfang dieser Geschichte steht eine Zahl: 44 Prozent. Um so viel ist die Zahl der Pleiten gestiegen, die laut der Wissenschaftler vom Institut für Wirtschaftsforschung (IWH) die Baubranche erschüttern. Mehr als 500 waren es in den ersten drei Monaten dieses Jahres, die Steigerung bezieht sich aufs Vorjahresquartal.

Hinter der Zahl stehen wie immer Menschen, die davon betroffen sind. In diesem Fall: Bauträger, die ihr Geschäft dicht machen, Anleger, die in Immobilienfonds investiert haben, Handwerker, die auf Rechnungen sitzen bleiben – und Bauherren, für die oft ein Lebenstraum platzt. Beispiel für eine spektakuläre Pleite ist etwa die Insolvenz der bayerischen Project-Immobilien-Gruppe. Der Projektentwickler hatte lange Zeit davon gelebt, Wohnungen und Gewerbeimmobilien in der ganzen Republik schlüsselfertig zu bauen und zu übergeben. Im vergangenen Jahr war Schluss, die Zinssprünge hatte der Bauträger nicht einkalkuliert. An 1850 Wohnungen wurde erstmal nicht weitergebaut. 5000 Anleger schauen bis auf weiteres in die Röhre. Inzwischen haben sich für einige Projekte Investoren gefunden, hier und da wird weitergebaut.

Für die Auftraggeber der Bauträger, die Hauskäufer, beginnt mit der Insolvenz ein zermürbender Hürdenlauf, sie müssen retten, was zu retten ist. Wenn sie bereits viel im Voraus bezahlt haben und sich beispielsweise nicht die Eigentümerschaft am Grundstück gesichert haben, kann die Pleite eines Bauträgers auch Bauherren, oft Familien, die sich ihren Traum erfüllen wollen, in den Ruin treiben. Auf einschlägigen Portalen wird davor gewarnt und es gibt Tipps was zu tun sei. Tatsächlich sind ihre Möglichkeiten gering.

Der Berliner Baurechtsanwalt Martin Liebert hatte dazu in diesem Monat in der „Tagesschau“ seinen großen Auftritt. An ihn wendeten sich immer mehr Betroffene. Allein in den letzten sechs Monaten habe er 50 bis 60 neue Fälle angenommen, berichtet Liebert in der Sendung. Und dahinter stecken natürlich jedes Mal Schicksale. „Zum Beispiel junge Paare, die im Vertrauen auf den Fertigstellungstermin schon ihre Mietswohnung gekündigt haben.“ Und dann komme die Nachricht, dass der Bau nicht fertig werde. Eine Pflicht-Absicherung für das bereits gezahlte Geld gibt es in Deutschland nicht. Die Käufer haben dann wenig in der Hand, wie Baurechtsanwalt Mathias Schmid in der gleichen Sendung erklärt: Bei normalen Bauverträgen – egal, ob man ein ganzes Haus baue oder nur einen neuen Boden verlegen lasse – sei immer der Unternehmer vorleistungspflichtig. „Beim Bauträgervertrag ist es genau verkehrt herum.“  Bauherren müssten zu 100 Prozent bezahlen, dann bekämen sie die Gegenleistung in Gestalt des Grundstücks und dem Objekt darauf. Eine verpflichtende Versicherung oder eine Bankbürgschaft für den Fall der Bauträger-Insolvenz gebe es nicht. Anders zum Beispiel als in Ländern wie Frankreich und Österreich, wo so eine Absicherung Vorschrift ist. Dabei bekomme der Wohnungskäufer im Insolvenzfall entweder eine fertige Wohnung oder seine kompletten Anzahlungen zurück.

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