Beamtenpension: So viel gibt’s mindestens! Überraschende Zahlen
So hoch ist die Mindestpension für Beamte
Die Höhe der Mindestpension hängt vom Zeitpunkt des Eintritts oder der Versetzung in den Ruhestand ab. Anspruch auf eine Pension haben Beamte, sobald sie mindestens fünf Jahre im Dienst standen oder wenn sie bei der Ausübung ihres Dienstes ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig wurden.
Die Berechnung des Mindestruhegehalts erfolgt nach folgenden Vorgaben: Das Mindestruhegehalt wird entweder mit 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der erreichten Besoldungsgruppe (amtsabhängiges Mindestruhegehalt) oder mit 65 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 ausgezahlt. Hinzu kommt ein fester Betrag von 30,68 Euro, was dem amtsunabhängigen Mindestruhegehalt entspricht. Der höhere dieser beiden Beträge wird ausgezahlt
Ein Rechenbeispiel zur Verdeutlichung
Nehmen wir an, ein Beamter der Besoldungsgruppe A3 Stufe 4 erhält ein monatliches Bruttogehalt von 2.865,01 Euro. Die Berechnung lautet daher: 35 Prozent von 2.865,01 Euro ergeben 1.002,75 Euro. Klingt schon mal nicht schlecht, oder?
Aber es geht noch besser! Die amtsunabhängige Mindestpension fällt deutlich höher aus: 65 Prozent von 3.157,76 Euro plus 30,68 Euro ergeben insgesamt 2.083,22 Euro. Das ist mehr als doppelt so viel wie die amtsabhängige Mindestpension. Wer würde da nicht gerne Beamter sein?