Work & Winning Chef-SMS nach Feierabend? Schluss damit!

Chef-SMS nach Feierabend? Schluss damit!

Der Fall des Sanitäters

Der Fall, der zu diesem Urteil führte, ist besonders interessant. Ein Sanitäter erhielt mehrere kurzfristige SMS von seinem Vorgesetzten, die ihn aufforderten, am nächsten Morgen früher zur Arbeit zu kommen. Der Sanitäter ignorierte diese Nachrichten und meldete sich erst zu seinem regulären Dienstbeginn, wie „Spiegel“ berichtet.

Die Frage, die sich stellte: Hat er damit gegen das Arbeitsrecht verstoßen? Das Gericht entschied zu seinen Gunsten. Es stellte klar, dass das Verhalten des Sanitäters korrekt war. Arbeitnehmer haben das Recht, in ihrer Freizeit nicht erreichbar zu sein. „Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht“, erklärt das Gericht. Eine klare Ansage, die den Arbeitsalltag vieler verändern könnte.

Recht auf Nichterreichbarkeit

Das Urteil unterstreicht ein wichtiges Prinzip: das Recht auf Nichterreichbarkeit. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, in ihrer Freizeit Arbeitsleistungen zu erbringen. Dazu zählt auch das Lesen oder Beantworten von Nachrichten. Diese Klarstellung dürfte viele freuen, die sich durch ständige Erreichbarkeit belastet fühlen.

Seite 2 / 3
Vorherige Seite Nächste Seite