Tech & Trends Lohnfortzahlung bei Krankheit: Gehalt künftig erst ab dem zweiten Tag?

Lohnfortzahlung bei Krankheit: Gehalt künftig erst ab dem zweiten Tag?

In Dänemark (10,9 Fehltage) ist die Lohnfortzahlung abhängig von Tarifverträgen; in der Regel gibt es aber Karenztage bei Kurzzeiterkrankungen und entsprechende Lohnreduzierungen.

Großbritannien kennt die Lohnfortzahlung (Statutory Sick Pay, SSP) erst ab dem vierten Krankheitstag. In den ersten drei Krankheitstagen („Waiting Days“) fließt kein Gehalt. In Irland gibt es gar keinen Anspruch auf gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Staatliche Unterstützung über Krankengeld ist möglich, allerdings erst nach einer Karenzzeit. In Großbritannien fehlten Beschäftigte im Durchschnitt nur an 5,7 Tagen. Norwegen (18,8 Tage) und Österreich (14,9 Tage) haben hingegen ähnlich großzügige Regelungen wie Deutschland – und trotzdem weniger Fehltage.

Krankschreibungen in Deutschland können für bis zu fünf Kalendertage telefonisch erfolgen. Das wurde während Corona eingeführt mit dem Ziel, Arztpraxen zu entlasten und die Gefahr von Ansteckungen im Wartezimmer zu reduzieren. Sollte der Gesetzgeber es dabei belassen? Die Debatte über direkte Lohnfortzahlungen oder Karenztage mündet regelmäßig in einen Streit darüber, ob im ersten Fall Arbeitnehmer das System ausnutzen oder im zweiten Fall sich trotz schlechter Verfassung in den Betrieb schleppen, um Lohnabzüge zu vermeiden. Wer allerdings die Statistiken kennt, nach denen Krankentage vor allem vor oder nach einem Wochenende oder rund um Brückentage genommen werden, kann in Zweifel geraten, ob jede dieser Fehlzeiten dem Auskurieren eines Gebrechens dient.

Seite 3 / 3
Vorherige Seite Zur Startseite