Google straft Qualitätsmedien bei Gutscheinen ab – die wehren sich
Einigungen gibt es bereits in Frankreich, wo Google dem Vernehmen nach rund 80 Millionen Euro zahlt – oder zahlen soll, denn jüngst kassierte der Suchgigant ein Bußgeld von 250 Millionen Euro, weil die Amerikaner die Vereinbarungen nicht eingehalten haben sollen. Da der deutsche Markt um die Hälfte größer ist als der französische, ließen sich für hiesige Verleger rund 120 Millionen errechnen. Möglicherweise wird sich der Schiedsspruch der Wettbewerbshüter vom DPMA in etwa hier einpendeln. Ob dies das Ende der Auseinandersetzung ist, bleibt ungewiss. Während der Kampf um faire Verlegerrechte weitergeht, eröffnet sich bereits die nächste Front: Google straft Qualitätsmedien bei Gutscheinen ab – und die wehren sich.
Es gibt aber einen weiteren, neueren Kriegsschauplatz, der für die Webseiten deutscher Verlagshäuser geradezu ruinös werden könnte. Es geht um die Richtlinie Googles zum “Reputationsmissbrauch” auf den großen und hoch angesehenen Nachrichten- und Informationsseiten von Medien. Zunächst im Frühsommer 2024 in den USA und anderen englischsprachigen Ländern eingeführt, soll die Richtlinie Spam bekämpfen: Dann nämlich, wenn sich Anbieter auch halbseidener Produkte und Dienstleistungen einen Platz auf einer angesehenen Publikation erkaufen, und damit quasi huckepack ihre allein wenig erfolgreichen Dienste mit der Reputation etablierter Medien versehen. Und so natürlich auf den Suchergebnislisten bei Google weit oben mit auftauchen. Die Richtlinie ist insoweit noch kein Problem, denn klug angewendet würde sie lediglich faire Ausgangsbedingungen herstellen, indem Spam niedriger eingestuft wird als etwa eine News-Webseite. Der Schaden aber kommt im Detail.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Google-Vorschrift erlitten die renommierten Anbieter von Gewinnspielen und Einkaufsgutscheinen, darunter Daily Mail, CNN, Metro, Forbes, und The Mirror, erhebliche Einbußen, da ihre Publikationen im Google-Ranking nach unten durchgereicht wurden, wie der amerikanische Dienst “Nucleus Links” berichtet, der Verlagshäuser berät. Wenn der Google-Algorithmus zu erkennen glaubt, dass die Drittanbieter-Inhalte keinen “Bezug zum Inhalt der Webseite” und mithin “keinen Nutzen für den User” (Google) hätten, droht als Strafe das Ende der hohen Einstufung der Host-Webseite. Oder aber das Listing des kommerziellen Inhalts wird als eigene Webseite betrachtet und vom Publisher-Content abgetrennt – und damit unter ferner liefen auf den Suchergebnisseiten platziert. Dass dies zu erheblichen Einnahmeverlusten bei den Anbietern führt, ist klar – vor allem, da es sich aus Sicht der Verlage um eine Rasenmähermethode Googles handelt.