Work & Winning Das kann weg: Pflegefälle und Bürokratielasten

Das kann weg: Pflegefälle und Bürokratielasten

Die Sorgen und Nöte in der Pflegebranche sind fast schon in aller Munde und bestens bekannt. Vor allem die schwierige Personalsituation in Pflegeeinrichtungen hält unvermindert an. Man sollte meinen, dass die beteiligten Institutionen daher alles dafür tun, ambulanten Seniorenbetreuern und Alltagshelfern den Weg freizumachen. Das kleine Unternehmen KSB in unserem Beispiel macht da allerdings ganz andere Erfahrungen.

Firmenchef Carsten Breuer arbeitet in Nordrhein-Westfalen. Seine Sorgen sind die gleichen wie bei vielen anderen Anbietern der Branche: Steigende Kosten in jeder Hinsicht, beim Personal und der Ausstattung. Und obendrauf eine Bürokratie, die Doppelarbeit verursacht und Zeit stiehlt – die der Pflegeberater besser bei den alten Menschen verbringen könnte, die er mit seinen zehn Mitarbeitern betreut und berät. Gemäß den Erfordernissen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB), §45b (mehrere Absätze und Verweise): Hier geht es um den sogenannten Entlastungsbetrag, der Pflegebedürftigen zusteht, etwa um Hilfen anerkannter Dienste in Anspruch zu nehmen. 131 Euro monatlich. Gedacht auch, damit pflegende Angehörige etwas Last abgeben können. Die Leute von KSB sind solche “Alltagsbegleiter”. 

Die Internetseite, mit der in NRW – zum Beispiel – alles anfangen muss, nämlich die Anmeldung eines solchen Unternehmens, klingt gleich herrlich vertraut: “Startseite des elektronischen Antragsverfahrens zur Anerkennung eines Unterstützungsangebots im Alltag nach der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ (AnFöVO)” So richtig elektronisch ist die umständliche Prozedur dann aber nicht, denn am Ende wartet doch wieder die Deutsche Post: “Auf dieser Seite können Sie sich für das Antragsverfahren registrieren, um das anzuerkennende Angebot über einen gesicherten Zugang dann zu melden und einen Antrag auf Anerkennung hierfür zu stellen. Nach erfolgreicher Eingabe aller erforderlichen Daten ist der Antrag auszudrucken und unterschrieben an die für Sie zuständige Behörde zu senden.” Papierlos? Pustekuchen.

Der Internetpfad zu den Vorschriften in NRW führt allerdings auch zu Verpflichtungen, hat man denn den Betrieb aufgenommen. Dann muss ein jährlicher Bericht und jährlich ein Konzept erstellt (auch wenn das alte unverändert zutrifft) und der Heimatkommune zugänglich gemacht werden, für Carsten Breuer ist das Krefeld. “Einen fast identischen Bericht muss ich den Krankenkassen übermitteln”, sagt Breuer. “Als ich die Stadt gefragt habe, ob sie den nicht übernehmen könnte, kam ein klares Nein. Sie wollen ihren eigenen”. Warum, ist nicht ganz klar, erfahrene Bürokratieforscher kommen auf den naheliegenden Grund: Datenschutz. Auch mit Erlaubnis und auf Wunsch des Dateninhabers kann in Deutschland noch lange nicht alles einfach so geteilt werden. Aber das ist eine andere Geschichte.

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