Krankmeldung folgt der Kündigung: Ist das eine gute Idee?
Das Urteil im Detail
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Az.: 5 AZR 137/23) hat hohe Wellen geschlagen. Es besagt, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Beweiskraft verlieren kann, wenn sie exakt die Dauer der Kündigungsfrist abdeckt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Der Fall, der diesem Urteil zugrunde liegt, ist ebenso interessant wie lehrreich. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) machte diesen öffentlich.
Eine Frau, die ihr Arbeitsverhältnis kündigte, bat in ihrem Kündigungsschreiben um die Zusendung ihrer Arbeitsunterlagen. Ab dem Tag der Kündigung war sie nicht mehr am Arbeitsplatz zu sehen. Stattdessen flatterten fortlaufend ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf den Tisch des Arbeitgebers. Dieser entschied, keine Entgeltfortzahlung zu leisten. Die Frau zog vor das Arbeitsgericht Lübeck und gewann zunächst. Doch in der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein wurde ihre Klage abgewiesen.