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Rente retten: So lässt sich die Suche nach einem Ausbildungsplatz anrechnen

Rente retten: So lässt sich die Suche nach einem Ausbildungsplatz anrechnen
Deutschland-Fahnen vor dem Himmel, neben einem Schild mit Aufschrift: Alt & Jung. Konzeptbild für junge und ältere Gesellschaft in dem Land, in Bezug auf soziales wie Rente, Arbeit und Armut. FOTOMONTAGE
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Viele Rentner kämpfen mit finanziellen Problemen. Doch es gibt einen Trick: Die Suche nach einem Ausbildungsplatz kann auf die Rente angerechnet werden. So funktioniert es.

Wer träumt nicht davon, den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen zu genießen? Doch für viele in Deutschland bleibt das ein Traum. Die Rente reicht oft nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Viele Rentner sehen sich daher mit Armut konfrontiert. Aber keine Panik: Es gibt Wege, die Rente aufzubessern. Ein überraschender Ansatz ist die Anrechnung der Zeit, die auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz verwendet wird. Klingt kurios? Ist aber wahr! Hier gibt’s alle Details.

Jugendliche auf Ausbildungsplatzsuche: Ein Pluspunkt für die Rente

Nicht jeder findet sofort nach der Schule einen Ausbildungsplatz. Doch genau diese Suchzeit kann später bares Geld wert sein. Wenn Jugendliche zwischen 17 und 25 Jahren mindestens einen Monat auf der Suche nach einer Ausbildung sind, können sie diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Das hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bekannt gegeben. Diese Regelung ist besonders für diejenigen relevant, die sich noch in der Orientierungsphase befinden und auf der Suche nach ihrem beruflichen Weg sind.

Nach dem 25. Lebensjahr: Strenge Regeln

Aber Achtung: Nach dem 25. Geburtstag gelten strengere Regeln. Nur wer zuvor beschäftigt oder selbstständig war und Beiträge zur Sozialversicherung geleistet hat, kann die Suchzeit weiterhin anrechnen lassen. Das bedeutet, dass nur relevante Zeiten für die Rentenansprüche berücksichtigt werden – keine Beiträge, keine Anrechnung.

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