Was geschieht wirklich mit dem Bürgergeld?
Die Hilfe vom Staat ist zum Sinnbild dafür geworden, dass in Deutschland Geld an Menschen zum Fenster herausgeschmissen wird, die es in Wahrheit gar nicht brauchen. Was ist dran an dieser Argumentation?
Die deutsche Sozialgesetzgebung ist kompliziert. Da macht das sogenannte Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch SGB II keine Ausnahme. Von der SPD konzipiert, um das ungeliebte Erbe der Hartz-IV-Regelungen hinter sich zu lassen, war das Bürgergeld nicht nur von Anfang an umstritten – es führt auch zu zahlreichen Fehlannahmen. Wir haben hier die fünf Mythen aufgeschrieben, die in der Debatte Verwirrung stiften
- Sind viele Bürgergeldbezieher einfach zu bequem zum Arbeiten?
Das ist eine verbreitete Annahme, die so aber nicht stimmt und nicht stimmen kann. Denn Bürgergeld wird gezahlt, wenn nach gegenüber füher deutlich verlängertem Bezug von Arbeitslosengeld jemand keinen Job gefunden hat, zu krank zur Arbeitsaufnahme ist oder zwar arbeitet, aber trotzdem noch die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, etwa wegen eines zu niedrigen Lohns. Weitere Bezieher sind zum Beispiel Kinder – im Stadtstaat Hamburg sind das rund 60.000, in Nordrhein-Westfalen mehr als 400.000.
Damit ist klar: Die Zahl der Bürgergeldempfänger ist keineswegs gleich der Zahl der Menschen in Deutschland, die nicht arbeiten. Bundesweit gibt es derzeit rund 5,6 Millionen Bezieher des Bürgergelds. Nur die Betroffenen zwischen 15 und 65 Jahren rechnet die Agentur für Arbeit zu den Erwerbsfähigen. Darunter sind aber viele, die für den Arbeitsmarkt ausfallen, sei es, dass sie schwerkranke Familienmitglieder pflegen, selbst in einer Aus- oder Weiterbildungs tecken, oder eben im Niedriglohnsektor arbeiten und „Aufstocker” sind.
- Fließt da eine Menge Steuergeld an Zuwanderer?
In der Tat ist die Zahl der Bürgergeldempfänger, die zu den Migranten zählen hoch. Womit der Begriff des „Bürgers” ad absurdum geführt wird, denn als solcher gilt genau genommen nur der Staatsbürger, also der mit deutschem Pass. Das Bürgergeld allerdings gibt es für jeden, der in Deutschland ansässig ist, was teils zu Neiddebatten führt. Der Gesetzgeber hat dies aber so festgelegt, wobei die ernster zu nehmende Diskussion sich darum dreht, wie viele Migranten überhaupt nach Deutschland eingelassen werden sollten. Auch hier ist der Gesetzgeber die zuständige Instanz. Als alarmierend betrachtet aber auch unter der Hand die Bundesregierung die hohe Zahl der ausländischen Bürgergeldbezieher, wie die „Welt” unlängst berichtete. Waren es zu Beginn der Umstellung von Hartz IV rund zwanzig Prozent, so sind inzwischen die Hälfte der Berechtigten nicht-deutsche Staatsangehörige. Laut Bundesagentur für Arbeit sind viele Zuwanderer auch in einfache Jobs nur schwer vermittelbar, weil grundlegende Kenntnisse des Deutschen fehlen. Besonders bei Zuwanderern aus dem Nahen Osten, Afrika und Ländern wie Afghanistan ist der Anteil der Analphabeten hoch. Was wiederum dazu führt, dass vor dem Erlernen einer neuen Sprache erst einmal Lesen und Schreiben auf dem Stundenplan stehen müssten. Die hohe Zahl der Berechtigten, verglichen mit dem Anteil an der Gesamtbevölkerung – derzeit 15 Prozent – erklärt sich im Fall von Zuwanderern aus arabischen und insgesamt muslimischen Ländern wie Somaliea, Eritrea, Pakistan oder Nigeria auch durch die traditionell große Zahl von Familienangehörigen, vor allem Kindern, die ebenfalls berechtigt sind. Bevorzugt behandelt werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die rund 13 Prozent der Bezieher ausmachen. Deren Anteil stieg jedoch nicht in gleichem Maße wie jener der Migranten, der sich auch in absoluten Zahlen erhöht, während die Zahl der deutschen Bezieher in den letzten Jahren schrumpfte.
- Ist das Bürgergeld Einkommen genug, um es sich bequem zu machen?
Beiträge über die Frage, wieviel ein Bürgergeldbezieher denn zum Leben hat, verglichen mit einem Berufstätigen, erhitzen die Gemüter zuverlässig. Beliebt sind Gegenüberstellungen eines Busfahrers zum Beispiel, eines Pflegers oder einer Krankenschwester, mit einem ungelernten Bezieher der Sozialleistungen, der aufgrund vieler Hemmnisse wie etwa Sprache kaum vermittelbar ist. In der Tat sind die Regelsätze mit 563 Euro (Alleinstehende) und 506 Euro für Verheiratete je Person nicht üppig, insbesondere nicht in großstädtischen Regionen. In Hamburg oder München kommt man damit nicht weit. Pro Kind gibt es dann noch zwischen 357 und 471 Euro monatlich. Hinzu kommen allerdings weitere Leistungen etwa zum Wohnen und Heizen. Gleichzeitig steigen die Geldtransfers ins außereuropäische Ausland, vor allem eben in die Herkunftsländer der meisten Migranten, was als Beleg dient, dass sich vom Bürgergeld so gut leben lässt, dass noch etwas übrig bleibt. Die Sozialverbände wie der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Institutionen wie Diakonie und Caritas machen allerdings eine andere Rechnung auf: Wer ohne Stigma am gesellschaftlichen Leben teilnehmen möchte, ist mit dem reinen Bürgergeldbezug kaum dazu in der Lage. Dies geht von das Annahme aus, dass Kinder ordentlich gekleidet und ernährt zur Schule gehen, Bücher und andere Medien zur Verfügung haben sollten und dass für Erwachsene ein Kino- oder Restaurantbesuch kein No-Go sein dürfe.
- Stimmt es, dass skrupellose Abgreifer das Geld nur so verprassen?
Die gibt es. Immer wieder tauchen gut belegte Beispiele auf, wie Abzocker das Geld, das ihnen der Staat und seine Steuerzahler auszahken, für sich arbeiten lassen. Berühmter Fall der eines mutmaßlichen Nigerianers, der durch Übernahme zahlreicher Vaterschaften mit wohl entsprechender Provision seinen glitzernden Fuhrpark finanziert und ihn auch gern vorzeigt. Mit dem Bürgergeld für über 40 Kinder lässt sich dort leben. Andere fallen auf, wenn zum Beispiel nach einer Festnahme herauskommt, dass sie unter verschiedenen Namen bei Jobcentern quer durch die Republik ihre Bezugsquellen haben. Oppositionspolitiker schätzen die Dunkelziffer dieser Menschen auf mehrere hunderttausend im Bundesgebiet. Die Arbeitsagenturen führen dazu natürlich keine aussagekräftige Statistik, können es ja auch nicht. Die im Volksmund „Totalverweigerer” genannten Bezieher, die weder (regulär) arbeiten wollen noch an Maßnahmen der Jobcenter teilnehmen, sind als Verweigerer aller Angebote durchaus bekannt, ihre Zahl fällt aber offiziell nicht ins Gewicht. Bundesweit wurden zuletzt knapp 20.000 Sanktionen gegen solche „Kunden” verhängt. Was auch damit zu tun hat, dass Sanktionen bei der Einführung des Gesetzes als nicht entscheidend betrachtet wurden und man eher vom Mitwirkungswillen der Berechtigten ausging. Auch gibt es keine Möglichkeit der Jobcenter, Schwarzarbeit aufzudecken – zwischen den Agenturen und dem ermittelnden Zoll stehen unüberwindliche Brandmauern statt Vernetzung. Mit der durchgreifenden Ermittlung von Schwarzarbeit, so zeigen es Studien mehrerer Wirtschaftsforschungsinstitute, ließen sich rund 140.000 Vollzeitstellen schaffen, von den eingesparten Mitteln des Arbeitsministeriums fürs Bürgergeld ganz zu schweigen.
- Das Bürgergeld ist womöglich nicht reformierbar, soll man es wieder abschaffen?
Wie schiebt man dem Missbrauch nun einen Riegel vor? Und bringt Leute wirklich in Arbeit? Gerade in den letzten Tagen hat die Bundesregierung einige Reformen auf den Weg gebracht – aufgeschreckt auch durch die nackten Zahlen, die gewissen politischen Kräften gern als Beispiele für eine Fehllenkung dienen. Frank-Jürgen Weise, ehemaliger Chef der Bundesagentur für Arbeit, kritisierte vor kurzem die hohe Zahl jener, die bereits in jungen Jahren sich ein Leben ohne Berufstätigkeit eingerichtet hätten. Das sei „nicht hinnehmbar”, und er wies dazu auf die schlechte Organisation der Jobcenter hin, die in Bürokratie erstickten und kaum ihre eigentlichen Aufgaben erfüllen könnten. Ehemalige Führungskräfte der Bundesagentur pflichten bei: Wer mit einfachem Lohn am Ende des Monats weniger habe als der Sozialleistungsempfänger, der womöglich noch schwarz hinzuverdiene, dem sei das System nicht zu vermitteln. Die Bundesregierung will nun gegensteuern – es werden für das Bürgergeld 2025 „nur” 25 Milliarden Euro veranschlagt (in diesem Jahr sprengt der zusätzliche Milliardenbedarf schon jede Planung), es gibt eine strengere Meldepflicht für die Bürgergeldempfänger. Das Bundeskabinett beschloss zudem eine Sanktion für Bezieher, die eine zumutbare Tätigkeit ablehnen – der Bezug soll dann direkt um 30 Prozent gekürzt werden. Derartige Sanktionen waren mit dem Ende von Hartz IV abgeschafft worden, weil man sie „diskrimierend” fand. Es könnte sein, dass nach und nach vieles des ehemaligen Mottos „fordern und fördern” wieder Eingang ins Gesetz finden. Bis das so weit ist, müssen nicht nur die “Ampel”-Fraktionen sich einig werden, sondern auch die teils betroffenen Bundesländer zustimmen, die sich bereits in ihren Rechten übergangen sehen. Und die Jobcenter, die ihre heutigen Aufgaben kaum stemmen können, müssten gewaltige Mittel und neue Stellen erhalten. Es wartet die Großreform der Reform.