Random & Fun No-Shows: Wie Restaurants reagieren, um leere Tische zu vermeiden

No-Shows: Wie Restaurants reagieren, um leere Tische zu vermeiden

In der heutigen Zeit ist es so einfach wie nie zuvor, einen Tisch in einem Restaurant zu reservieren. Ein paar Klicks, und schon steht einem kulinarischen Erlebnis nichts mehr im Wege. Doch während die Technologie uns diesen Luxus bietet, haben viele Restaurants dadurch ein wachsendes Problem: die No-Shows.

Leere Tische, volle Kosten: Warum verpasste Reservierungen teuer werden können

No-Shows – also Gäste, die trotz Reservierung einfach nicht auftauchen – sind nicht nur ärgerlich, sondern können für Gastronominnen und Gastronomen auch zu großen finanziellen Verlusten führen. Um diesem Ärgernis entgegenzuwirken, greifen immer mehr Restaurants zu drastischen Maßnahmen wie der Einführung von No-Show-Gebühren.

Das Prinzip ist simpel: Bei der Reservierung müssen die Gäste ihre Kreditkarteninformationen hinterlassen. Wenn dann jemand nicht auftaucht oder kurzfristig absagt, wird eine Gebühr fällig, die direkt von der Kreditkarte abgebucht wird. Diese Gebühr kann je nach Restaurant und Reservierung bis zu 150 Euro pro Person betragen. Das dient nicht nur dazu, Gäste zur Pünktlichkeit zu ermuntern, sondern auch die entstandenen Kosten für das Restaurant zu decken.

Denn für Gastronominnen und Gastronomen bedeutet ein No-Show weit mehr als nur einen leeren Tisch. Neben den offensichtlichen finanziellen Einbußen gibt es auch versteckte Kosten. Die Lebensmittelplanung gerät durcheinander, und oft müssen andere Gäste weggeschickt werden, um den reservierten Platz freizuhalten. Außerdem können Gäste bereits bei der Reservierung spezielle Speisen wählen, die einen größeren Aufwand erfordern. Wenn der Gast dann nicht erscheint, kann die Gastronomin oder der Gastronom den entstandenen Schaden oft nicht ausgleichen.

Rechtliche Handlungsmöglichkeiten für Restaurants

Doch wie sieht es rechtlich aus? Nach geltendem Recht haben Restaurantbetreiberinnen und Restaurantbetreiber einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Gäste unangekündigt fernbleiben. Dieser Anspruch basiert auf dem vorvertraglichen Schuldverhältnis, das durch die Reservierung entsteht. Dabei können Gastronominnen und Gastronomen sowohl den Vertrauensschaden als auch den entgangenen Gewinn geltend machen.

Der Vertrauensschaden umfasst die Kosten, die durch das Vertrauen der Gastronominnen und Gastronomen in die Durchführung der Reservierung entstehen. Besonders bei speziellen Veranstaltungen wie Hochzeitsessen können diese Kosten erheblich sein, da oft schon im Vorfeld spezielle Vorbereitungen getroffen werden.

Der entgangene Gewinn hingegen ist schwieriger nachzuweisen. Gastronominnen und Gastronomen müssen genau darlegen können, dass sie aufgrund des No-Shows tatsächlich Umsatzeinbußen erlitten haben. Dies kann insbesondere bei größeren Gesellschaften der Fall sein, wenn aufgrund der Reservierung andere Gäste abgewiesen werden mussten.

Es ist ebenfalls wichtig, den entstandenen Schaden nachzuweisen. In den Geschäftsbedingungen können vereinfachte Verfahren zur Schadensermittlung festgelegt werden, etwa Pauschalen pro Person. Der Gastronom oder die Gastronomin sollte auch die tatsächliche Auslastung des Lokals zum Zeitpunkt der verpassten Reservierung dokumentieren, um nachweisen zu können, dass aufgrund des No-Shows möglicherweise andere Kundinnen und Kunden abgewiesen wurden.

Wann können wir mit der Einführung der No-Show-Gebühr rechnen?

Auch wenn bereits vereinzelt die Restaurants in Deutschland diese Gebühr eingeführt haben, wird es noch eine Frage der bleiben, ob und wann alle Restaurants diese einführen. Letztendlich bleibt es jedoch das Ziel, eine ausgewogene Lösung zu finden, die sowohl die Interessen der Gäste als auch die der Gastronomen und Gastronominnen berücksichtigt.

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