Work & Winning Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?

Erfahre alles über Überstunden und Mehrarbeit: Definitionen, Rechtsfolgen und wie sie vergütet werden. Entdecke die Unterschiede und was im Mutterschutz gilt.

In der modernen Arbeitswelt sind Überstunden und Mehrarbeit allgegenwärtig. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Begriffen? Und warum ist es so wichtig, sie zu unterscheiden? Die Arbeitsrechts-Experten Dr. Michaela Felisiak und Dr. Stefan Steeger klären gegenüber „LTO Karriere“ Mythen auf und verraten, worauf man als Arbeitnehmer achten sollte.

Mehrarbeit vs. Überstunden: Der feine Unterschied

Mehrarbeit und Überstunden sind Begriffe, die oft synonym verwendet werden, doch sie haben unterschiedliche Bedeutungen. Mehrarbeit bezieht sich laut „LTO Karriere“ auf die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, wie sie im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt ist.

Das bedeutet, dass Mehrarbeit jede Arbeitszeit ist, die über acht Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche hinausgeht. Diese muss innerhalb von 24 Wochen ausgeglichen werden, sonst drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.

Überstunden hingegen beziehen sich auf die individuell vereinbarte Arbeitszeit. Sie entstehen, wenn die tarifliche, vertragliche oder betriebliche Arbeitszeit überschritten wird. Wichtig ist, dass Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet werden müssen. Sie können entweder in Zeit oder Geld ausgeglichen werden.

Pauschale Abgeltung: Ein Relikt der Vergangenheit?

Früher war es üblich, Überstunden pauschal im Arbeitsvertrag abzugelten. Solche Klauseln sind heute nur noch in engen Grenzen zulässig. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass die Anzahl der abgegoltenen Überstunden klar benannt wird, um Transparenz zu gewährleisten. Eine pauschale Formulierung wie „alle Überstunden sind abgegolten“ ist meist unwirksam.

Die große Frage: Müssen Überstunden bezahlt werden?

Ob Überstunden vergütet werden, hängt von der Erwartungshaltung des Arbeitnehmers ab. Je höher die Position, desto geringer die Erwartung auf eine zusätzliche Vergütung, da das Grundgehalt bereits höher ist. Eine besondere Vergütung wird laut „LTO Karriere“ angenommen, wenn das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet.

Freizeit statt Geld: Überstunden „abfeiern“

In vielen Unternehmen ist es üblich, Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Das sogenannte „Abfeiern“ ist eine beliebte Methode, um Mitarbeitern einen Ausgleich für die Mehrbelastung zu bieten. Wichtig zu wissen: Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Freizeitausgleichs, müssen die Überstunden nicht erneut ausgeglichen werden.

Besondere Regelungen im Mutterschutz

Im Mutterschutz gelten strenge Regeln für Mehrarbeit und Überstunden. Schwangere dürfen nicht mehr als achteinhalb Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche arbeiten. Verstöße können zu Bußgeldern führen. Auch bei mehreren Arbeitgebern müssen die Arbeitszeiten zusammengerechnet werden, um die gesetzlichen Grenzen einzuhalten.

Elternzeit und Überstunden: Ein Balanceakt

Während der Elternzeit sind Arbeitnehmer grundsätzlich von der Arbeit befreit. Entscheiden sie sich dennoch für eine Teilzeittätigkeit, dürfen sie im Durchschnitt nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind erlaubt, solange der Monatsdurchschnitt eingehalten wird.

Verfall von Überstunden: Was gilt?

Überstundenansprüche können verfallen, wenn der Arbeits- oder Tarifvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Diese Klausel muss eine Frist von mindestens drei Monaten vorsehen. Ohne eine solche Klausel verjähren Ansprüche nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Was passiert bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Bei einer Kündigung stellt sich die Frage, was mit offenen Überstunden passiert. Oft werden Arbeitnehmer freigestellt, um Überstunden durch Freizeit auszugleichen. Sind nach dem letzten Arbeitstag noch Überstunden offen, die nicht durch eine wirksame Klausel abgedeckt sind, müssen diese ausgezahlt werden.