Deluxe & Destinations Namensrecht-Revolution und Skype-Abschaffung: DAS ändert sich alles im Mai 2025

Namensrecht-Revolution und Skype-Abschaffung: DAS ändert sich alles im Mai 2025

Ab Mai 2025 bringt eine umfassende Reform des Namensrechts mehr Wahlfreiheit für Ehepaare und Minderheiten. Gleichzeitig ändern sich die Regeln für Ausweisdokumente und Biomüll-Entsorgung grundlegend.

Deutschland steht vor einem Modernisierungsschub im Personenstandsrecht. Die ab Mai 2025 greifende Reform des Namensrechts lockert jahrzehntealte Beschränkungen und reagiert auf gesellschaftliche Vielfalt. Besonders Ehepaare und nationale Minderheiten profitieren von den neuen Freiheiten – während parallel dazu die Digitalisierung bei Ausweisdokumenten voranschreitet und die Umweltstandards verschärft werden.

Doppelnamen ohne Bindestrich: Neue Freiheiten für Familien

Die Namensreform bringt substantielle Erweiterungen der persönlichen Wahlfreiheit. Ehepaare können künftig Doppelnamen als gemeinsamen Familiennamen wählen, die aus den Nachnamen beider Partner bestehen. Diese Option steht auch für die Kinder zur Verfügung – unabhängig davon, ob die Eltern selbst einen Doppelnamen führen. Die Regelung spiegelt die gesellschaftliche Realität wider, in der traditionelle Namenskonventionen zunehmend als einengend empfunden werden.

Kulturelle Identität im Namen: Minderheiten bekommen mehr Rechte

Für die in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten der Friesen, Dänen und Sorben bringt das neue Recht besondere Erleichterungen. Sie können künftig Familiennamen wählen, die ihren kulturellen Traditionen entsprechen. Bei den Friesen etwa ist es üblich, Nachnamen aus dem Vornamen eines Elternteils zu bilden – eine Praxis, die nun rechtlich anerkannt wird. Die Reform stärkt damit die kulturelle Identität dieser Bevölkerungsgruppen und beseitigt bürokratische Hürden.

Digitale Revolution bei Ausweisdokumenten

Die Beantragung von Personalausweis und Reisepass wird technisch aufgerüstet. Ab Mai werden digitale Passbilder Standard, die entweder direkt im Bürgeramt aufgenommen oder von zertifizierten Fotostudios in eine verschlüsselte Datenbank hochgeladen werden. Für das digitale Passbild fallen einheitlich sechs Euro an. Die Maßnahme soll Ausweisdokumente fälschungssicherer machen und sogenannte Morphing-Fälschungen verhindern, bei denen zwei Gesichter zu einem verschmolzen werden.

Bis Ende Juli gilt noch eine Übergangsfrist für Papierfotos. Zum Start am 1. Mai soll etwa die Hälfte der Bürgerämter mit den neuen Fotogeräten ausgestattet sein, bis August dann alle.

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