Finance & Freedom Erziehungsrente: Finanzspritze für Geschiedene nach dem Tod des Ex-Partners

Erziehungsrente: Finanzspritze für Geschiedene nach dem Tod des Ex-Partners

Wenn der Ex-Partner stirbt, kann die Erziehungsrente finanzielle Lücken schließen. Anders als die Witwenrente greift sie nur bei Geschiedenen mit Kindern – ein oft übersehener Rettungsanker im Sozialsystem.

Jede fünfte Familie in Deutschland wird von einem alleinerziehenden Elternteil geführt. Die finanziellen Herausforderungen sind enorm, besonders wenn der andere Elternteil verstirbt und Unterhaltszahlungen wegfallen. Genau hier setzt die Erziehungsrente an – ein Instrument im deutschen Sozialsystem, das vielen Betroffenen unbekannt ist, obwohl es existenzielle Absicherung bieten kann.

Geschieden, verwitwet, unterstützt: So funktioniert die Erziehungsrente

Die Erziehungsrente richtet sich an eine klar definierte Zielgruppe: Geschiedene, deren Ex-Partner verstorben ist. Der entscheidende Unterschied zur bekannteren Witwenrente liegt im Status der Beziehung zum Todeszeitpunkt. Während die Witwenrente eine bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft voraussetzt, greift die Erziehungsrente nur, wenn die Ehe bereits geschieden wurde.

Die Erziehungsrente dient als Ersatz für weggefallene Unterhaltszahlungen und soll den Fokus auf die Kindererziehung ermöglichen. Sie springt dort ein, wo der Tod des Ex-Partners eine finanzielle Lücke in der Erziehungsverantwortung hinterlässt.

Strenge Voraussetzungen: Diese Kriterien müssen erfüllt sein

Der Zugang zur Erziehungsrente ist an klare Bedingungen geknüpft. Anspruchsberechtigt ist nur, wer ein minderjähriges Kind erzieht – entweder das eigene oder das des verstorbenen Ex-Partners. Zusätzlich muss die Scheidung nach dem 30. Juni 1977 erfolgt sein, und der Antragsteller darf keine neue Ehe oder Lebenspartnerschaft eingegangen sein.

Ein weiteres Kriterium betrifft die eigene Rentenbiografie: Mindestens fünf Jahre Einzahlung in die Rentenkasse sind Pflicht. Anders als bei der Witwenrente, die sich an den Einzahlungen des Verstorbenen orientiert, basiert die Erziehungsrente auf dem eigenen Rentenkonto. Die Höhe entspricht der vollen Erwerbsminderungsrente – ein Wert, der in der jährlichen Renteninformation der DRV ausgewiesen wird.

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