Tech & Trends Meta greift nach deinen Daten: So blockierst du den KI-Zugriff

Meta greift nach deinen Daten: So blockierst du den KI-Zugriff

Seit dem 27. Mai 2025 nutzt Meta Nutzerdaten aus Facebook, Instagram und WhatsApp für KI-Training – ohne aktive Zustimmung. Wie du dich gegen die Datenauswertung wehren kannst und warum Datenschützer bereits Alarm schlagen.

Seit dem 27. Mai nutzt Meta öffentlich zugängliche Informationen aus Facebook, Instagram und WhatsApp für das Training seiner künstlichen Intelligenz nutzen. Das Brisante: Statt um Erlaubnis zu fragen, setzt der Konzern auf ein Opt-Out-Verfahren. Wer nicht aktiv widerspricht, stimmt automatisch zu. Ein Vorgehen, das nicht nur Datenschützer auf die Barrikaden bringt.

Datensammlung ohne Einwilligung

Was genau landet im KI-Trainingsprogramm? Die Liste ist umfangreich: Namen, Profilbilder, Benutzernamen sowie sämtliche öffentlich geposteten Inhalte – von Gruppenbeiträgen über Kommentare bis hin zu Stories, Reels und Bildern auf dem eigenen Profil. Meta betont zwar, dass private Chats verschlüsselt bleiben und nicht ausgewertet werden. Sobald jedoch der hauseigene Chatbot Meta-AI ins Spiel kommt, gilt der Nachrichtenverlauf als öffentlich zugänglich.

„Meta nutzt eine rechtliche Grauzone und beruft sich auf ein angeblich ‚berechtigtes Interesse‘ an den Nutzerdaten“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale NRW, die den Konzern bereits abgemahnt hat. Statt die ausdrückliche Einwilligung einzuholen, müssen Nutzer selbst aktiv werden – ein Vorgehen, das die Datenschutzorganisation Noyb („None of your Business“) scharf kritisiert und mit rechtlichen Schritten bekämpft.

So wehrst du dich gegen die Datennutzung

Der Widerspruch ist möglich, aber bewusst kompliziert gestaltet. Für Instagram führt entweder ein direkter Link zum Widerspruchsformular oder der Weg über die App-Einstellungen: Unter „Privacy Center“ findet sich ein hervorgehobenes Wort „Widersprechen“, das zum Formular führt.

Bei Facebook funktioniert der Widerspruch ähnlich – entweder über einen direkten Link oder über den Pfad „Einstellungen und Privatsphäre“ → „Einstellungen“ → „Datenschutzrichtlinie“, wo nach dem „Widerspruchsrecht“ gesucht werden muss.

WhatsApp stellt einen Sonderfall dar: Hier ist kein expliziter Widerspruch möglich, da die Chats verschlüsselt sind. Allerdings wertet Meta Unterhaltungen mit dem Chatbot Meta-AI aus. Wer das verhindern will, muss den Bot blockieren oder komplett meiden.

Metas KI-Strategie: Aufholjagd mit Nutzerkosten

Hinter der Datenoffensive steckt Metas verzweifelter Versuch, im KI-Wettrennen nicht abgehängt zu werden. Der Konzern steht unter massivem Druck, mit Konkurrenten wie OpenAI (ChatGPT) und Google (Gemini) gleichzuziehen. Die Strategie ist zweigeteilt: Einerseits soll Meta-AI Nutzer länger auf den eigenen Plattformen halten, andererseits verspricht die KI-gestützte Auswertung noch präzisere Werbung – das Kerngeschäft des Konzerns.

„Meta versucht, seine Marktposition zu nutzen, um einen Wettbewerbsvorteil im KI-Bereich zu erlangen – auf Kosten der Privatsphäre seiner Nutzer“, kritisiert ein Sprecher von Noyb laut Heise. Die Organisation hat eine Unterlassungserklärung an Metas Europasitz in Irland geschickt und rechnet sich dank der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie gute Erfolgschancen aus.

EU-Sonderweg beim Datenschutz

Dass Meta überhaupt um Widerspruchsmöglichkeiten bemüht ist, verdanken Nutzer der EU-Gesetzgebung. Nach der ersten Ankündigung im vergangenen Sommer hatten EU-Datenschützer und Verbraucherschützer Beschwerde eingelegt. Hauptkritikpunkt: Metas Ansatz, die Nutzer widersprechen zu lassen, statt explizit um Erlaubnis zu bitten.

Nach einer Anhörung des Europäischen Datenschutzausschusses blieb Meta bei seiner Position, dass ein Opt-Out-Verfahren ausreiche. Ein riskantes Spiel, denn ein EuGH-Urteil zu personalisierter Werbung könnte auch auf diesen Fall anwendbar sein. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits eine einstweilige Verfügung vor dem Oberlandesgericht Köln beantragt.

Wenn die Frist verstreicht

Besonders problematisch: Wer erst nach dem Stichtag widerspricht, kann seine bereits veröffentlichten Daten nicht mehr aus dem Trainingsmaterial entfernen lassen. Die Datenschützer von Noyb („None of your Business“) kritisieren zudem das versteckte Widerspruchsverfahren, bei dem sich Nutzer durch mehrere Seiten und einen versteckten Textlink klicken müssen.

Für Minderjährige gilt eine Ausnahme – ihre Daten sollen laut Meta nicht für das KI-Training verwendet werden. Dennoch empfehlen Experten auch ihnen, vorsorglich zu widersprechen.

Der Fall Meta zeigt exemplarisch, wie Tech-Konzerne im KI-Wettlauf die Grenzen des Datenschutzes austesten. Die kommenden Monate werden entscheidend sein: Sollten die rechtlichen Schritte der Datenschützer Erfolg haben, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die gesamte Branche haben. Eine Grundsatzentscheidung könnte klären, ob Nutzerinhalte ohne explizite Zustimmung für KI-Training verwendet werden dürfen.

Gleichzeitig steht Meta vor einem Dilemma: Ohne massive Datenmengen kann der Konzern im KI-Wettrennen nicht bestehen, mit aggressiven Datensammlungspraktiken riskiert er jedoch Vertrauen und rechtliche Konsequenzen. Die Balance zwischen Innovation und Datenschutz wird die digitale Landschaft der kommenden Jahre prägen – und Nutzer sollten ihre Rechte kennen und aktiv wahrnehmen.

Business Punk Check

Metas Datenhunger zeigt die Verzweiflung im KI-Wettlauf: Wer keine eigenen Daten hat, kann nicht mithalten. Die rechtliche Gratwanderung könnte sich jedoch als teurer Fehler erweisen. Während OpenAI und Google ihre Modelle mit öffentlich verfügbaren Daten trainieren, greift Meta nach den Inhalten seiner eigenen Nutzer – ohne explizite Zustimmung. Der Konzern riskiert nicht nur Vertrauen, sondern auch empfindliche Strafen nach der DSGVO. Die wahre Innovation liegt nicht im Datensammeln, sondern in der effizienten Nutzung vorhandener Daten. Unternehmen sollten aus Metas Fehler lernen: Transparenz und Nutzereinwilligung sind kein Hindernis für Innovation, sondern deren Grundlage.

Häufig gestellte Fragen

Frage 1: Wie kann man der KI-Datennutzung bei Meta effektiv widersprechen? Bei Instagram und Facebook über die Einstellungen zum Widerspruchsformular navigieren. Bei Instagram unter „Privacy Center“ nach „Widersprechen“ suchen, bei Facebook über „Einstellungen und Privatsphäre“ → „Einstellungen“ → „Datenschutzrichtlinie“ zum „Widerspruchsrecht“. Bei WhatsApp hilft nur, den Meta-AI-Chatbot zu blockieren oder nicht zu nutzen.

Frage 2: Welche Daten verwendet Meta tatsächlich für das KI-Training? Meta greift auf Namen, Profilbilder, Benutzernamen sowie alle öffentlich geposteten Inhalte zu – von Gruppenbeiträgen über Kommentare bis zu Stories, Reels und Bildern. Private Chats bleiben verschlüsselt, außer bei Gesprächen mit dem Meta-AI-Chatbot.

Frage 3: Wie realistisch sind rechtliche Konsequenzen für Metas Opt-Out-Strategie? Die Chancen stehen gut, dass Meta seine Strategie ändern muss. Die Verbraucherzentrale NRW hat bereits eine einstweilige Verfügung beantragt, und die Datenschutzorganisation Noyb rechnet sich dank der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie gute Erfolgschancen aus. Ein EuGH-Urteil zu personalisierter Werbung könnte Präzedenzcharakter haben.

Frage 4: Welche Lehren sollten Unternehmen aus Metas KI-Datenstrategie ziehen? Transparenz und Nutzereinwilligung sind kein Hindernis für Innovation, sondern deren Grundlage. Unternehmen sollten auf Opt-In statt Opt-Out setzen und den Mehrwert für Nutzer klar kommunizieren. Die effiziente Nutzung vorhandener Daten mit expliziter Zustimmung schafft nachhaltigere Wettbewerbsvorteile als rechtliche Grauzonen.

Frage 5: Was bedeutet Metas Vorgehen für die Zukunft von KI-Training mit Nutzerdaten? Die kommenden Gerichtsentscheidungen könnten einen Präzedenzfall für die gesamte Tech-Branche schaffen. Eine Grundsatzentscheidung wird klären, ob Nutzerinhalte ohne explizite Zustimmung für KI-Training verwendet werden dürfen. Dies könnte die Balance zwischen Innovation und Datenschutz für Jahre prägen.

Quellen: Heise, Verbraucherzentrale NRW, Stern