Finance & Freedom Beamten-Pension vs. Rente: Warum der Staat seinen Dienern mehr zahlt

Beamten-Pension vs. Rente: Warum der Staat seinen Dienern mehr zahlt

Während viele Rentner im Alter jeden Euro umdrehen müssen, genießen Beamte oft deutlich höhere Pensionen. Die Gründe dafür liegen tiefer im System, als viele vermuten. Ein Blick hinter die Kulissen der staatlichen Altersvorsorge.

Die Diskussion flammt regelmäßig auf, besonders wenn der Bundeshaushalt verhandelt wird: Warum erhalten Beamte im Ruhestand mehr Geld als normale Rentner? In Zeiten, in denen die Babyboomer-Generation massenhaft in den Ruhestand wechselt und immer weniger Beitragszahler die Rentenkassen füllen, wird diese Frage zunehmend brisant. Die Unterschiede sind tatsächlich erheblich – doch sie haben systemische Gründe.

Zwei Welten der Altersvorsorge

Das deutsche System der Altersabsicherung folgt für Beamte und Angestellte völlig unterschiedlichen Logiken. Während Arbeitnehmer monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und später eine beitragsbasierte Rente erhalten, funktioniert die Beamtenversorgung nach dem Alimentationsprinzip. Der Staat als Dienstherr verpflichtet sich, seine Beamten lebenslang angemessen zu versorgen – auch im Ruhestand.

Entscheidend: Die Pension deckt gleich zwei Säulen der Altersvorsorge ab. Die Beamtenversorgung kombiniert die Funktionen der gesetzlichen Rentenversicherung mit denen einer betrieblichen Altersvorsorge. Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge hingegen optional und muss zusätzlich aufgebaut werden.

Höhere Bezüge durch andere Berechnungsgrundlage

Der durchschnittliche Pensionär erhält tatsächlich mehr als der durchschnittliche Rentner. Dies liegt vor allem an der Berechnungsmethode: Während die Rente auf dem Lebenseinkommen basiert, orientiert sich die Pension an den letzten Dienstbezügen vor dem Ruhestand – typischerweise die höchsten im Berufsleben.

Für jedes Dienstjahr steigt der Ruhegehaltssatz um 1,79375 Prozent. Nach 40 Dienstjahren erreichen Beamte den Höchstsatz von 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge. Die meisten Pensionäre landen bei etwa 68 Prozent – deutlich mehr als die Ersatzquote vieler Rentner, die oft nur 48 Prozent ihres letzten Bruttogehalts erreichen.

Versteckte Kosten der Beamtenversorgung

Der finanzielle Vorteil der Pension schmilzt allerdings durch einige Faktoren. Anders als Rentner müssen Beamte ihre Krankenversicherung privat abschließen. Die Beiträge steigen mit dem Alter oft erheblich an und reduzieren die Netto-Bezüge spürbar. Zudem haben Beamte während ihres Arbeitslebens keine Möglichkeit, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen – es sei denn, sie waren vor ihrer Verbeamtung als Angestellte tätig.

Doppelbezug möglich, aber selten

Wer sowohl als Angestellter als auch als Beamter gearbeitet hat, kann tatsächlich beide Leistungen beziehen. Diese Kombination aus Rente und Pension betrifft jedoch nur einen kleinen Teil der Ruheständler und resultiert aus Beitragszahlungen in beide Systeme.

Zusammenfassung

  • Pensionen fallen im Durchschnitt höher aus als Renten, weil sie auf den letzten Dienstbezügen basieren
  • Die Beamtenversorgung ersetzt sowohl die gesetzliche Rente als auch die betriebliche Altersvorsorge
  • Nach 40 Dienstjahren können Beamte bis zu 71,75 Prozent ihrer letzten Bezüge als Pension erhalten
  • Beamte müssen sich privat krankenversichern, was besonders im Alter hohe Kosten verursacht
  • Ein paralleler Bezug von Rente und Pension ist möglich, wenn in beide Systeme eingezahlt wurde

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Pension und Rente“

  • Warum können Beamte nicht einfach in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Eine Integration der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung würde das Alimentationsprinzip des Beamtentums in Frage stellen. Dieses verfassungsrechtlich verankerte Prinzip verpflichtet den Staat zur lebenslangen angemessenen Versorgung seiner Beamten. Eine Umstellung würde zudem kurzfristig enorme Mehrkosten verursachen, da der Staat dann sowohl Pensionen als auch neue Rentenbeiträge finanzieren müsste.
  • Wie hoch ist der Unterschied zwischen durchschnittlicher Rente und Pension? Die durchschnittliche Brutto-Pension liegt bei etwa 3.100 Euro monatlich, während die durchschnittliche Rente bei rund 1.550 Euro liegt. Dieser Vergleich ist jedoch methodisch problematisch, da Beamte in der Regel höhere Bildungsabschlüsse haben und in gehobenen Positionen arbeiten, was die Vergleichsbasis verzerrt.
  • Können Beamte früher in Pension gehen als normale Arbeitnehmer? Für Beamte, die nach 1963 geboren wurden, gilt wie für Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Bestimmte Beamtengruppen wie Polizisten oder Feuerwehrleute haben aufgrund der besonderen Belastung ihrer Tätigkeit niedrigere Altersgrenzen. Vorzeitige Pensionierung ist wie bei der Rente mit Abschlägen möglich.

Quelle: Merkur.de