Finance & Freedom Überstunden-Bonus: So viel Cash bringt die Merz-Steuerreform wirklich

Überstunden-Bonus: So viel Cash bringt die Merz-Steuerreform wirklich

Die geplante Steuerbefreiung für Überstundenzuschläge verspricht Arbeitnehmern mehr Netto vom Brutto. Doch die Rechnung hat einen Haken: Teilzeitkräfte – überwiegend Frauen – gehen leer aus. Was die Reform wirklich bringt.

Die Nachricht elektrisiert Deutschlands Arbeitnehmer: Wer künftig länger arbeitet, soll mehr in der Tasche haben. Die Merz-Regierung plant, Überstundenzuschläge von der Steuer zu befreien. Eine Maßnahme, die auf den ersten Blick nach einem finanziellen Befreiungsschlag klingt. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Die Reform begünstigt bestimmte Gruppen deutlich stärker als andere – und könnte bestehende Ungleichheiten im Arbeitsmarkt sogar verstärken.

Die Steuerbefreiung im Detail

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD formuliert es eindeutig: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“ Das Schlüsselwort hier: Zuschläge. Denn die Grundvergütung der Überstunden bleibt weiterhin steuerpflichtig, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) betont: „Die Betonung liegt auf ‚Zuschläge‘ – denn die Überstunden an sich werden steuerpflichtig bleiben.“

Diese Differenzierung ist entscheidend für das Verständnis der tatsächlichen finanziellen Auswirkungen. Die Steuerbefreiung greift ausschließlich für den prozentualen Aufschlag, den Arbeitnehmer für Mehrarbeit erhalten – typischerweise zwischen 25 und 50 Prozent des regulären Stundenlohns.

Was bedeutet das konkret für den Geldbeutel?

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Effekte: Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro und einer 40-Stunden-Woche liegt der Stundenlohn bei etwa 17,24 Euro. Leistet dieser Arbeitnehmer 15 Überstunden, erhöht sich sein Bruttogehalt um 258,60 Euro. Mit einem typischen Überstundenzuschlag von 30 Prozent kommen weitere 77,58 Euro hinzu.

Nach aktueller Regelung unterliegt der gesamte Betrag von 3.336,18 Euro der Besteuerung, was zu einem Nettogehalt von 2.240,01 Euro führt. Mit der geplanten Steuerbefreiung für Zuschläge wären nur noch 3.258,60 Euro steuerpflichtig. Die 77,58 Euro Zuschlag blieben steuerfrei, was das Nettogehalt auf 2.274,15 Euro anheben würde – ein Plus von 34,14 Euro.

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