Finance & Freedom „Ohne Kündigungsbutton können Kunden sofort den Vertrag beenden“

„Ohne Kündigungsbutton können Kunden sofort den Vertrag beenden“

Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WBS.LEGAL auf die Beratung der Internet und IT-Branche spezialisiert. Der vielfacher Buchautor ist selbst Gründer der Kanzleisoftware Legalvisio und an der Kölner International Business School (CBS) als Honorarprofessor tätig. Er weiß, wie Verbraucher gegen Dienste, die einem das Kündigen schwer machen, durchsetzen können.

Herr Solmecke, Online-Dienste die es einem schwer machen zu kündigen – kennen sie das Thema?

Die Schwierigkeiten bei der Beendigung von Online-Abos, waren und sind auch weiterhin ein Dauerthema. Dabei sind Unternehmen verpflichtet, einen jederzeit sichtbaren Kündigungsbutton bereitzustellen.

Machen aber nicht alle . . .

. . . bereits das bloße Fehlen oder Verstecken dieser Schaltfläche stellt einen Rechtsverstoß dar und ermöglicht den Kunden ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, und zwar jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Dennoch verzeichnen wir hier leider keine Abnahme der Fälle.

Wie können sich Kunden wirksam wehren?

Wenn Unternehmen die Kündigung erschweren oder gar ignorieren, ist erst einmal wichtig zu wissen, dass das natürlich nicht den Vertrag verlängert. Wenn keine ausreichende Kündigungsschaltfläche, wie gesetzlich gefordert, vorliegt, sollte hilfsweise ordentlich per Mail gekündigt werden. Zudem steht Verbrauchern ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, dass ebenfalls mit der Mail geltend gemacht werden kann.

Das geht dann ohne Wartezeit und Frist?

Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht dem Verbraucher, dass Vertragsverhältnis sofort zu beenden. In der Mail sollte man den Anbieter mit Nachdruck anweisen, die Kündigung zu bestätigen. Dazu ist er verpflichtet.

Wenn er das nicht macht? Wie soll man reagieren?

Reagiert der Anbieter nicht, fühlen sich betroffene Verbraucher dann oft schnell hilflos den Machenschaften der Unternehmen ausgesetzt. Um die eigenen Rechte durchzusetzen, sollte man daher juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Dies vor allem dann, wenn Anbieter trotz wirksamer Kündigung weiterhin Gelder versuchen abzubuchen, Inkasso- und Schufa-Drohungen aussprechen oder die Rückzahlung verweigern.

Und einfach das Geld zurückholen?

Ein Zurückbuchen von der Bank sollte ohne vorherige Rechtsberatung nicht einfach unternommen werden. Ein Anwalt kann hier mit dem nötigen Druck schnell Abhilfe leisten. Zudem kann man die Verbraucherzentralen informieren.