Business & Beyond Regierung plant neue Kontrollstelle für Unternehmen

Regierung plant neue Kontrollstelle für Unternehmen

Gisela Meister-Scheufelen, „Miss Bürokratieabbau“ von der Stiftung Familienunternehmen und Politik, stellt alle 14 Tage absurde bürokratische Hemmnisse vor, die Zeit, Nerven und Geld kosten. In dieser Folge geht es um das geplante Bundestariftreuegesetz.

Der Unternehmer Thomas G. Schneider versteht nicht, dass sich der Staat immer stärker in die Lohngestaltung einmischt. Schneider ist geschäftsführender Gesellschafter des weltweit tätigen Kölner Logistikunternehmens Hasenkamp, das etwa auf den Transport von Kunst- und Kulturgütern, auf Umzüge sowie auf Logistikdienstleistungen für komplexe und sensible Technologien spezialisiert ist. Zu den Kunden von Hasenkamp zählen beispielsweise staatliche Museen und Behörden aus Kommunen, Land oder Bund. Für Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, soll es bald neue Vorschriften geben. Die Koalition plant das sogenannte „Tariftreuegesetz“, das sicherstellen soll, dass die Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die öffentliche Aufträge abarbeiten, tarifvertraglich bezahlt werden. Das wird zu noch mehr Bürokratie führen.

Um was geht es?

Das Bundesarbeitsministerium hat vor Kurzem den Entwurf eines Tariftreuegesetzes vorgelegt.  Das Kabinett will darüber bereits am 6. August beraten, danach befassen sich Bundestag und Bundesrat mit der Vorlage. Ziel der Regierung ist, die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu verbessern. Dies mag sich gut anhören, doch wird das mit immer mehr Vorschriften und Auflagen erreicht?

Der Gesetzentwurf verpflichtet Unternehmen, die sich auf staatliche Aufträge ab 50.000 Euro bewerben, tarifvertragliche Bedingungen, wie Tariflöhne, Weihnachtsgeld, Urlaubsansprüche, Ruhezeiten und Ruhepausenzeiten auch dann einzuhalten, wenn sie nicht tarifgebunden sind. Es gibt zum Beispiel im Mittelstand und bei Start-ups viele Unternehmen ohne Tarifbindung. Tarifverträge gelten nur für knapp ein Viertel aller Unternehmen und etwa die Hälfte der Beschäftigten. Das Tariftreuegesetz will das ändern: Es soll auch für Subunternehmer gelten, allerdings nicht für Aufträge der Bundeswehr. Im militärischen Bereich soll es schließlich schnell gehen und die Genehmigungsverfahren schlanker werden. Hier fragt man sich: Wäre das nicht ein Ziel, das der Staat für alle Wirtschaftsbereiche verfolgen sollte?

Dies sieht das Bundesarbeitsministerium anders. Es will in einer Rechtsverordnung festlegen, welche Bedingungen für welche Aufträge sowie Branchen eingehalten werden müssen. Die Unternehmen müssen dokumentieren, dass sie sich bei der Durchführung des staatlichen Auftrags an die Tarifbedingungen halten und ihre Mitarbeiter über die Konditionen informieren. Eine neue Behörde, die bei der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet werden soll, soll die Unternehmen anlassbezogen kontrollieren.

Dies würde bedeuten, dass nicht-tarifgebundene Unternehmen, die am Vergabeverfahren teilnehmen wollen, stundengenaue Lohn-, Urlaubs- und Arbeitszeitabrechnungen in die Kalkulation einstellen und nachweisen müssten. Dies wäre extrem aufwendig, weshalb damit zu rechnen ist, dass sich noch weniger Betriebe auf staatliche Aufträge bewerben. Dies dürfte insbesondere für mittelständische Betriebe und solche aus Ostdeutschland gelten. Allein die Ankündigung, dass eine neue Kontrollinstanz geschaffen wird, lässt viele Familienunternehmer den Kopf schütteln. Hat die Bundesregierung nicht weniger statt mehr Bürokratie versprochen?

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