Finance & Freedom Renten-Reset und andere Änderungen im August 2025

Renten-Reset und andere Änderungen im August 2025

Nach monatelangem Hin und Her bei den Rentenzahlungen bringt der August 2025 endlich Stabilität. Neben festen Pflegebeiträgen gibt es Neuerungen für bestimmte Jahrgänge und einen verfrühten Zahltag.

Das Rentenchaos der letzten Monate findet endlich ein Ende. Nach schwankenden Zahlbeträgen durch Pflegebeitragsanpassungen, Nachzahlungen und temporären Sonderregelungen kehrt ab August 2025 Normalität ein.

Die Rentenversicherung etabliert jetzt feste Zahlbeträge, während gleichzeitig mehrere Jahrgänge erstmals Rentenansprüche geltend machen können. Doch nicht nur Rentner sind von den August-Änderungen betroffen – auch für Pendler, Ausweisinhaber und Solaranlagenbetreiber stehen wichtige Neuerungen an.

Endlich stabile Rentenzahlungen

Die monatlichen Rentenzahlungen waren in diesem Jahr eine Achterbahnfahrt. Höhere Krankenkassenbeiträge, Pflegebeitragsanpassungen und verschiedene Sonderregelungen sorgten für ständig wechselnde Beträge auf den Kontoauszügen.

Besonders die rückwirkende Einbehaltung des erhöhten Pflegebeitrags im Juli für die ersten sechs Monate des Jahres verunsicherte viele Rentner, wie „t-online.de“ berichtet. Ab August gilt nun wieder der reguläre Pflegeversicherungsbeitrag von 3,6 Prozent (mit Elterneigenschaft) oder 4,0 Prozent (ohne Elterneigenschaft), der monatlich direkt von der Rente abgezogen wird.

Zahltag kommt früher als gewohnt

Im August erhalten Rentner ihre Bezüge ausnahmsweise zwei Tage früher. Da der Monatsende (31.08.2025) auf einen Sonntag fällt und auch der Samstag davor kein Bankarbeitstag ist, wird die Rente bereits am 29.08.2025 ausgezahlt.

Laut „rentenbescheid24.de“ betrifft dies sowohl Vorschussrenten nach § 272a SGB VI (für September 2025) als auch Nachschussrenten nach § 118 SGB VI (für August 2025).

Diese Jahrgänge können jetzt in Rente gehen

Für mehrere Geburtsjahrgänge öffnet sich im August 2025 erstmals die Tür zur Rente. Personen, die zwischen dem 02.05.1959 und 01.06.1959 geboren wurden, können ohne Abschläge in die Regelaltersrente eintreten, wenn sie das Alter von 66 Jahren und 2 Monaten erreicht haben.

Für schwerbehinderte Menschen der Geburtsjahrgänge 02.09.1963 bis 01.10.1963 ist der Renteneintritt mit 61 Jahren und 10 Monaten möglich – allerdings mit 10,8 Prozent Abschlag und einem Grad der Behinderung von mindestens 50, wie „rentenbescheid24.de“ dokumentiert.

Längere Zurechnungszeit für EM-Rentner

Erwerbsminderungsrentner profitieren von einer wichtigen Anpassung. Für alle, deren EM-Rente im August 2025 beginnt, verlängert sich die Zurechnungszeit bis zur Vollendung des 66. Lebensjahres und 2 Kalendermonate.

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