Deluxe & Destinations Handgepäck-Abzocke: Verbraucherschützer gehen gegen Airlines vor

Handgepäck-Abzocke: Verbraucherschützer gehen gegen Airlines vor

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen Easyjet, Wizzair und Vueling wegen unzulässiger Handgepäck-Gebühren. Laut EuGH-Urteil ist Handgepäck unverzichtbarer Beförderungsbestandteil – und keine Extra-Leistung.

Die Masche ist bekannt: Erst locken Billigflieger mit Schnäppchenpreisen, dann folgt der Preisschock bei der Buchung. Plötzlich kostet der kleine Trolley, der früher problemlos als Handgepäck durchging, saftig extra.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) nimmt nun mehrere Airlines ins Visier und geht juristisch gegen diese Praxis vor. Die Klagen könnten weitreichende Folgen für die gesamte Luftfahrtbranche und Millionen Passagiere haben.

Klageoffensive gegen Billigflieger

Der vzbv hat gleich mehrere Airlines abgemahnt und geht nun einen Schritt weiter. Gegen drei Fluggesellschaften wurden bereits Klagen eingereicht, wie „bz-berlin.de“ berichtet. Im Fokus stehen Easyjet, Wizzair und Vueling Airlines. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Unternehmen kassieren laut Verbraucherschützern systematisch unzulässige Gebühren für Handgepäck.

Die Verbraucherschützer stützen ihre Position auf solides rechtliches Fundament. Laut „mdr.de“ berufen sie sich auf ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Demnach sei die Mitnahme von Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung von Fluggästen – und keine Extraleistung, für die Airlines zusätzlich kassieren dürfen.

Europaweite Dimension des Problems

Das Problem betrifft nicht nur deutsche Reisende. Die Aktion des vzbv ist Teil einer europaweiten Initiative gegen die umstrittene Preispolitik der Airlines. Millionen Passagiere in ganz Europa sind jährlich von den zusätzlichen Gebühren betroffen, wenn sie mehr als nur ein Mini-Gepäckstück mitnehmen wollen.

Besonders problematisch: Die beworbenen Ticketpreise suggerieren eine vollständige Transportleistung, liefern diese aber nicht. „Airlines locken mit Flugpreisen, die nicht das gesamte angemessene Handgepäck umfassen“, kritisiert vzbv-Vorstandsmitglied Ramona Pop laut „bz-berlin.de“. Sie bezeichnet dies unmissverständlich als „Verbrauchertäuschung“ und Verstoß gegen geltendes Recht.

Geschäftsmodell auf dem Prüfstand

Die Klagen könnten das Geschäftsmodell vieler Billigflieger empfindlich treffen. Für die Airlines sind die Zusatzgebühren ein lukratives Geschäft geworden. Was früher im Ticketpreis inkludiert war, wird heute als „Premium-Service“ verkauft – vom Sitzplatz über die Bordverpflegung bis eben zum Handgepäck.

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